20. Dezember 2024
10. Dezember 2024
Segnungen und Trauungen queerer Paare
Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) hat sich bereits sehr früh – Ende des 20. Jh. - im Sinne der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gegen Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gewandt. Inzwischen gibt es die Trauung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und queere Familien im Pfarrhaus.
Trauung queerer Paare
Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es in Deutschland die "Ehe für alle", so dass auch gleichgeschlechtliche Paare auf dem Standesamt mit allen Rechten und Pflichten die Ehe schließen können. Daraufhin wurde im Februar 2018 beschlossen, dass Paare, die kirchlich heiraten wollen, in der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) vollgültig getraut werden können. Diese Trauungen werden so wie alle Trauungen in das Kirchenbuch der jeweiligen Gemeinde eingetragen.
Vorausgegangen war bereits im November 2014 ein Beschluss, Segnungs-Gottesdienste anlässlich einer eingetragenen Lebensgemeinschaft vollgültig als Amtshandlungen in ein eigenes „Kirchenbuch über Segnungen eingetragener Lebenspartnerschaften“ einzutragen. Seit es die Ehe für alle gibt, gibt es keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften und deren Segnung mehr. Die Segnungsbücher wurden geschlossen, weil nun die Trauung homosexueller Paare in die Traubücher eingetragen wird. Die Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche sind verpflichtet, die Daten über Amtshandlungen wie z.B. Taufen und Trauungen in die Kirchenbücher einzutragen.
Allerdings gibt es in der BEK keinen gemeinsamen Standpunkt zur "Ehe für alle". Das Besondere in dieser Landeskirche ist die weitgehende Autonomie ihrer Gemeinden. In der bremischen Kirchenverfassung ist die sogenannte "Glaubens-, Lehr- und Gewissensfreiheit" verankert, die es den Gemeinden ermöglicht, theologische, weltanschauliche oder pädagogische Fragen autonom zu regeln. Das ist auch der Grund, warum diese Fragen meist nicht Gegenstand von für alle Gemeinden verbindlichen Beschlüssen des Kirchenparlaments sein können.
Ob queeres Leben und die hiermit zusammengehörigen Themen (Trauung, queere Mitarbeitende, Adoption, Zusammenleben im Pfarrhaus usw.) akzeptiert werden, ist also Sache der jeweiligen Gemeinde. Die Mitglieder der Bremischen Evangelischen Kirche wiederum können frei und unbürokratisch wählen, welcher Gemeinde sie sich anschließen wollen (Personalgemeindeprinzip) und wo sie sich gut aufgehoben und respektiert fühlen. Hier können Sie nachlesen, wo die Trauung queerer Paare problemlos möglich ist: “Kirchlich heiraten als queeres Paar in Bremen”
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