
18. März 2025
Zur Aktion des Bremer Flüchtlingsrats in den Räumen des Gemeindezentrums Zion (Vereinigte Kirchengemeinde Bremen-Neustadt) am vergangenen Sonntagabend und den damit verbundenen öffentlichen Verlautbarungen erklärt der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche:
Mit einem Kirchenasyl treten Kirchengemeinden aufgrund von Gewissensentscheidungen für Menschen ein, denen durch eine Abschiebung konkrete Gefahren für Leib, Leben, Freiheit oder humanitäre Härten drohen. Das Kirchenasyl ist ein Appell im Sinne des Rechtsstaates, Einzelfälle mit besonderen humanitären Härten besonders zu überprüfen. Die Leitung der Bremischen Evangelischen Kirche steht zu dieser wichtigen Funktion des Kirchenasyls.
Mit dem Senator für Inneres und Sport wurde im Dezember 2024 vereinbart, mit dem Instrument des Kirchenasyls besonders achtsam umzugehen, um es auch in Zukunft in der bestehenden Art und Weise zu erhalten.
Die Leitung der Bremischen Evangelischen Kirche hat bekräftigt, am Dossier-Verfahren für das Kirchenasyl festzuhalten, wie es zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland am 24. Februar 2015 grundsätzlich vereinbart wurde. Es geht bei dem Kirchenasyl um besondere Einzelschicksale, keinesfalls jedoch darum, den Rechtsstaat in Frage zu stellen oder um eine systematische Kritik am Dublin-System.
Die Leitung der Bremischen Evangelischen Kirche steht nach wie vor im vollen Umfang zu den Absprachen mit dem Senator für Inneres und Sport und zu dem Dossier-Verfahren.
Die Leitung der Bremischen Evangelische Kirche distanziert sich ausdrücklich von der Aktion in den Räumen des Gemeindezentrums Zion, zu der der Bremer Flüchtlingsrat am vergangenen Wochenende aufgerufen hat.
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