Donnerstag, 16. Mai 2024

Aktuelles vom Kirchentag

Der Kirchentag, das Parlament der Bremischen Evangelischen Kirche, setzte am heutigen Donnerstag seine Sitzung fort. Auf der Tagesordnung standen das Thema sexualisierte Gewalt sowie verschiedene Richtlinien zur Tätigkeit in Kirche und Diakonie.

Zu Beginn der Sitzung berichtete die stellvertretende Leiterin der Kirchenkanzlei, Dr. Jutta Schmidt, dem Kirchenparlament zum aktuellen Stand im Themenfeld sexualisierte Gewalt. Sie stellte neue Mitarbeitende im Bereich Koordination, Fortbildung und Aufarbeitung vor und berichtete über Prävention und den aktuellen Stand in der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK). Eine ausführliche Zusammenfassung des Berichts finden Sie online auf der BEK-Website.

Der Kirchentag verabschiedete ferner eine Richtlinie zur Einrichtung einer Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es gehört zu den Pflichten der Arbeitgeberin, das AGG umzusetzen. Die Beschwerdestelle ist als eine neutrale Stelle gedacht, die die Seiten von Betroffenen und Beschuldigten gleichermaßen anhören und bewerten muss. Sie wird paritätisch mit einer Frau und einem Mann besetzt und zwar mit der Gleichstellungsbeauftragten Antonia Rumpf und Heiko Ilchmann aus dem Gleichstellungsbeirat.

Weiter auf der Tagesordnung des Kirchentages: ein Kirchengesetz zur den Anforderungen an die berufliche Mitarbeit in Kirche und Diakonie. Es soll zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. Alle Mitarbeitenden sollen den  kirchlichen Auftrag erfüllen. Die Notwendigkeit ihre Mitgliedschaft in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland oder einer Freikirche soll sich zukünftig jedoch nach der Art der Tätigkeit richten. Für Tätigkeiten in der Verkündigung, der Seelsorge, der evangelischen Bildung oder mit besonderer Verantwortung für das evangelische Profil wird die Mitgliedschaft vorausgesetzt. In anderen Arbeitsfeldern kann es in unserer zunehmend multireligiös und säkularer werdenden Gesellschaft ein Regel-Ausnahme-Prinzip geben, z.B. in den Kindertageseinrichtungen oder Krankenhäusern und Pflegeheimen, da in diesen Einrichtungen auch viele Menschen betreut werden, die einen Migrationshintergrund haben. Um kultur- und religionssensibel auf diese Klientel eingehen zu können. Hier können Mitarbeitende, die einer nicht-christlichen Religion angehören, eine Bereicherung sein.