24. November 2024
22. November 2024
21. November 2024
Heute tritt die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die sogenannte „Bundesnotbremse“, in Kraft. Demnach muss ab einem Inzidenzwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Kita-Betrieb in die Notbetreuung, um Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren und den Infektionsschutz für Kinder, Eltern und Mitarbeitende zu erhöhen.
Dies ist in Bremen der Fall, so dass die Notbetreuungauch in den evangelischen Kitas ab Montag, den 26. April einsetzen muss. Das bedeutet im Einzelnen:
Für bestimmte Gruppen gilt weiterhin, dass ein täglicher Kita-Besuch bis hin zum vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang möglich sein soll. Prioritär betreut werden:
Diese Priorisierung ist nicht mit einem Anspruch auf Notbetreuung gleichzusetzen. Alle Kinder sollen mindestens einen Tag in der Woche in der Kita sein. Deshalb gilt auch für die Kinder, die prioritär betreut werden sollen, dass diese nicht an allen Tagen in die Betreuung kommen. Vorrang haben auf jeden Fall diejenigen Kinder, die einen besonderen Schutz benötigen! Für familiäre Härtefälle und Berufstätigkeit gilt, dass diese Kinder ggf. auch nur an drei Tage betreut werden können.
Leitgedanke dieser Maßnahmen ist, trotz Notbetreuung und Beschränkungen zu verhindern, dass Kinder wochenlang zuhause bleiben müssen und deshalb ggf. die Betreuung von Kindern prioritärer Gruppen eingeschränkt wird.
Für die Mitarbeitenden erhöht sich durch diese wechselnden Anwesenheiten der Kinder ein Stück weit das Risiko. Allerdings sind sie zum größten Teil geimpft. Ferner legt die Bremische Evangelische Kirche großen Wert auf freiwillige Selbsttests für Erwachsene und ab kommender Woche auch für Kinder.
Sobald der Inzidenzwert in Bremen an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 liegt, wird die Notbetreuung wieder aufgehoben.
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