20. Dezember 2024
10. Dezember 2024
Der Senator für Inneres und Sport und die Kirchenleitung der Bremischen Evangelischen Kirche sowie Vertreterinnen und Vertreter der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen haben sich am Dienstag (17. Dezember 2024) zu einem Gespräch zum Thema Kirchenasyl getroffen.
Beide Seiten sind sich einig, am bisherigen, bewährten Dossier-Verfahren für das Kirchenasyl festzuhalten, wie es zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland am 24. Februar 2015 grundsätzlich vereinbart wurde.
Die evangelischen Kirchenleitungen aus Bremen und Niedersachsen bekräftigen: „Die Kirchen verfolgen mit dem Kirchenasyl nicht das Ziel, den Rechtsstaat in Frage zu stellen oder über das Kirchenasyl eine systematische Kritik am Dublin-System zu üben. Eine solche wird nur im Rahmen des politischen Diskurses vorgetragen.“
Die Entscheidungshoheit des Staates wird seitens der kirchlichen Vertreterinnen und Vertreter respektiert: „Das Kirchenasyl ist ein Appell im Sinne des Rechtsstaates, Einzelfälle mit besonderen humanitären Härten besonders zu überprüfen.“ Damit bewegt sich das Handeln der Kirchen im Rahmen eines Sonderpetitionsrechtes. Die Kirchenleitungen und der Senator für Inneres und Sport sind sich dabei einig, dass dieses Sonderpetitionsrecht durch den Senator für Inneres und Sport auch bisher ausnahmslos respektiert wurde.
Auch über die vom Senator für Inneres und Sport angezeigte sehr hohe Anzahl von Kirchenasylen im Land Bremen haben sich beide Seiten ausgetauscht. Die Kirchenleitungen bekräftigen, mit dem Instrument des Kirchenasyls besonders achtsam umzugehen, um es auch in Zukunft in der bestehenden Art und Weise zu erhalten.
Bevor eine Kirchengemeinde künftig Kirchenasyl gewährt, soll sie sich unbedingt mit der jeweiligen Landeskirche oder der Geschäftsstelle der Konföderation niedersächsischer Kirchen beraten und abstimmen. Für die Bremische Evangelische Kirche fungiert der Verein „Zuflucht. Ökumenische Ausländerarbeit e.V.“ als entsprechende Beratungsstelle. Sie prüft auch künftig die besondere Schutzbedürftigkeit der Geflüchteten im konkreten Einzelfall. Dazu gehört, eine mögliche Gefahrenlage im jeweiligen Ersteinreiseland in die EU zu sondieren.
Gleichzeitig werden die Kirchenleitung der Bremischen Evangelischen Kirche sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Konföderation evangelischen Kirchen in Niedersachsen Gespräche mit den Kirchengemeinden über die Zahlen und den Umgang mit Kirchenasyl führen. Die Gewährung von Kirchenasyl soll auch künftig der Ausnahmefall bleiben.
Länderübergreifende Kirchenasyle wird es künftig nicht mehr geben. Im Land Bremen sollen nur noch Menschen in ein Kirchenasyl aufgenommen werden, die zuvor bereits im Land Bremen gewohnt haben. Die staatliche Seite wird kirchliche bzw. sakrale Räume als geschützte Räume auch künftig akzeptieren.
Der Senator für Inneres und Sport ist bereit, direkt mit Gemeinden über das Kirchenasyl zu sprechen. Er wird die Kirchen dabei unterstützen, die Zusammenarbeit mit dem BAMF konstruktiv weiterzuentwickeln.
Im Blick auf die sich zum 18. Dezember 2024 im Bundesland Bremen in Kirchenasyl aufhaltenden Menschen sieht der Senator für Inneres und Sport aktuell von Maßnahmen zur Rückführung ab. Abschiebemaßnahmen aus einem bestehenden Kirchenasyl werden also nicht vollstreckt. Dies gilt auch für den Fall der Ablehnung von Dossiers durch das BAMF. Dieses wird angesichts der konstruktiven Gespräche vereinbart und gilt bis Ende Januar 2025 vereinbart. In dieser Zeit sollen weitere, notwendige Klärungen erfolgen. Dazu gehört, feste Kriterien für „Härtefälle“ und „unzumutbare Härten“ abzustimmen und festzulegen.
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