Mittwoch, 27. November 2024

Letzter Kirchentag der XIII. Session (2019-2024)

Haushalt beschlossen: Konsolidierung bleibt wichtige Aufgabe für das Kirchenparlament der nächsten Session (2025-2030)

Der Kirchentag hat in seiner heutigen Sitzung dem Haushalt für 2025 mit einem Volumen von knapp 63,6 Millionen Euro einstimmig zugestimmt. Die Rücklagen sind in den letzten dreizehn Jahren auf 65 Mio. Euro gesunken. Auch für 2025 müssen der Rücklage voraussichtlich 6,2 Mio. Euro entnommen werden, um das strukturelle Haushaltsdefizit auszugleichen. Dieses begründet sich durch weiter zurückgehende Kirchensteuereinnahmen bei gleichzeitig hohen Tarifabschlüssen und einem gestiegenen Aufgabenumfang der Bremischen Evangelischen Kirche. Die Bruttokirchensteuereinnahme wird in der Planung für 2025 allerdings in gleicher Höhe veranschlagt, wie 2024.

Die BEK hatte angesichts der absehbaren Mitglieder- und Finanzentwicklung bereits 2021 beschlossen, ihre Ausgaben bis 2025 um 20 Prozent zu reduzieren, weitere 10 Prozent sollen bis 2030 gekürzt werden. Dazu sollen Schwerpunktsetzungen in der kirchlichen Arbeit gesetzt werden und der Gebäudebestand reduziert werden. 

 

„Die 2021 beschlossenen Einsparungen von 30% bis 2030 auf Basis des Haushalts 2019 werden sehr wahrscheinlich gar nicht ausreichen“

 

so Schatzmeister Oliver Gampper. Die Mitgliedergrenze von 100.000 werde bei voraussichtlich deutlich früher erreicht (bei fortgesetzter Entwicklung auf aktuellem Niveau voraussichtlich 2032), als bisher angenommen. Aktuell zählt die BEK rund 155.000 Mitglieder in 52 Gemeinden.

2023 hat die BEK 62,7 Mio. Euro Kirchensteuer eingenommen. Für 2024 rechnet sie ebenfalls mit gut 63 Mio. Euro mit Kirchensteuereinnahmen in ähnlicher Höhe. Für 2025 plant sie trotzt der globalen Unsicherheiten (Ukraine/ Nahost, Zins- und Preissteigerungen, Insolvenzen und Knappheit von Gütern) ebenfalls mit 63 Mio. Kirchensteuereinnahmen, nach Abzug der Fremdkirchensteuer (an die Nachbar-Landeskirchen, für Menschen, die in Bremen arbeiten und Steuern zahlen, aber im niedersächsischen Umland wohnen) liegt die Nettokirchensteuer bei 50,9 Mio. Euro, die der BEK für ihre Arbeit zur Verfügung stehen.

Die evangelischen Kitas (65 Einrichtungen mit rund 4.500 Plätzen) werden mit 5 Mio. Euro (zu 6 Prozent) aus Kirchensteuern bezahlt, die restlichen Kosten werden von der Stadt Bremen refinanziert. Insgesamt gibt es rund 62 Mio. Euro Zuschüsse einschließlich der von der Stadt eingezogenen Elternbeiträge.

Aktuell hat die BEK aktuell 2.348 Mitarbeitende (viele davon in Teilzeit), davon sind über 1.600 in Kitas beschäftigt.

Die Haushaltskonsolidierung wird eine weiter zentrale Aufgabe des Kirchenparlaments auch in der neuen Session (2025-2030) bleiben.

 

Einführungsgesetz zur Verfassung

In der BEK gilt mit dem Jahreswechsel eine neue Verfassung, die der Kirchentag im Mai beschlossen hatte. Sie tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Das heute vom Kirchenparlament beschlossene Einführungsgesetz bereitet den Umstieg auf die neue Verfassung vor.

Das bisherige Recht der BEK gilt weiter, soweit es der neuen Verfassung nicht widerspricht. Für die Anpassung der Rechtsvorschriften wurde eine Übergangsfrist (bis 2025/26) beschlossen. Sie soll in verschiedenen Schritten erfolgen. Der bisherige Kirchenausschuss (mit bisherigen Amtsbezeichnungen) bleibt bis zur Einführung des (im Mai 2025) neu gewählten Kirchenausschusses im Amt. Ab Juni wird dann der/die bisherige „Schriftführer“ zum „Kirchenpräsidenten“, der/ die Präsident/in zur „Präses“. Außerdem wird es zwei Vize-Präsides geben und der Leiter der Kirchenverwaltung (bisher: Kirchenkanzlei) wird Mitglied des Kirchenausschusses und übernimmt Aufgaben des bisherigen Schatzmeisters, ein Amt, das es so künftig nicht mehr geben wird.

Das Kirchenparlament stimmte dem Kirchengesetz zur Einführung der neuen Verfassung mit großer Mehrheit bei drei Enthaltungen zu.

 

Einführung eines kirchlichen Verfassung- und Verwaltungsgerichts

Bisher gibt es in der BEK kein Verfassungsgericht, sondern lediglich ein Verwaltungsgericht und ein Disziplinargericht. Durch die ab 1.1.2025 geltende neue Verfassung der BEK ist eine Anpassung der Regelungen erforderlich: Künftig wird es ein gemeinsames kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht geben, das auch über Verfassungssachen im ersten und letzten Rechtszug entscheidet. Dabei geht es um die Auslegung der Verfassung, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen Organen oder Teilen von Organen der Bremischen Evangelischen Kirche gibt.

 

Bericht zum Stand von Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt

Wie in jeder Sitzung wurde auch über die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche berichtet. Nancy Janz von der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der BEK berichtete über den Maßnahmenplan der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der vom Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt erarbeitet worden war und im November von der EKD-Synode beschlossen wurde. Dieser Maßnahmenplan wird auch in der Bremischen Evangelischen Kirche umgesetzt. „Der Umgang mit dem Thema sexualisierte Gewalt braucht klare Strukturen, transparente Wege und Verantwortlichkeiten. Diese sieht der Maßnahmenplan vor.“ Einheitliche Standards seien im Sinn der von Gewalt betroffenen Personen.

 „Deshalb werden wir den Maßnahmenplan in der Bremischen Evangelischen Kirche konsequent umsetzen.“ 

Denn sexualisierte Gewalt geschehe auch in der Bremischen Evangelischen Kirche. Die ForuM-Studie wirke sich selbstverständlich auch in der BEK aus: „Es gibt eine Wachsamkeit und Sensibilisierung.“ Das spiegelt sich auch in der Zahl der Meldungen: „Im Zeitraum von Januar bis Ende Oktober konnten wir 13 Meldungen aufnehmen, darunter befinden sich vier Fälle im Kita-Bereich, ein Fall aus der Diakonie und acht Fälle aus Gemeinden.“ Alle Meldungen wurden geprüft und werden mit dem Ziel der Aufklärung fortlaufend weiter aufgearbeitet. Konkret bedeutet das je nach Einzelfall straf- oder arbeitsrechtliche Schritte, Aktenrecherche und die Veröffentlichung von Zeugenaufrufen. Außerdem bekommen Betroffene das Angebot von Begleitung und Unterstützung, je nachdem, was sie sich individuell wünschen. 

Parallel werden in den Gemeinden der BEK Schutzkonzepte erarbeitet. Dafür gibt es Schulungsangebote und fachlich professionelle Unterstützung in Form von Beratung. Viele Gemeinden seien, so Nancy Janz, bereits auf einem guten und schon fortgeschrittenen Weg. Das Kirchenparlament hatte bereits beschlossen, dass bis Ende 2025 in allen Gemeinden und gesamtkirchlichen Einrichtungen Schutzkonzepte vorliegen sollen. Pastorin Heike Wegener (Horn) kümmert sich mit halber Stelle um Schulungen und Fortbildungen und unterstützt Gemeinden bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten.

 

BEK-Präsidentin Edda Bosse blickt auf die Session zurück

Kirchenpräsidentin Edda Bosse blickte abschließend auf die vergangene Session des Kirchenparlaments zurück. Sie habe eine Kirche „in Bewegung“ erlebt. „Wir sind in Bewegung geblieben für die Menschen in den Stadtteilen, in denen wir leben, für diese Stadt. Unsere, Ihre, Eure Antworten auf die Pandemie oder die Energiekrise waren grandios. Was nicht in Räumen stattfinden konnte, wurde nach draußen verlegt: Gottesdienste im Park, vor dem Supermarkt, auf der Wiese, auf dem Marktplatz. Krippenspiel mobil auf dem Anhänger mit Trecker davor, Andacht und Gottesdienst digital, Chorproben ebenfalls, Gute- Nacht- Geschichte am Telefon, Stationenweg zur Passion auf dem Friedhof, Predigt zum Mitnehmen an der Kirchentür.“ Auch die „Orte der Wärme“ als Antwort auf die Energiekrise seien ein Beleg für die Beweglichkeit der Bremischen Evangelischen Kirche. „Das uns zugeflossene Geld aus der Kirchensteuer auf die Energiepauschale haben wir in viele kreative Projekte investiert, die gegen die äußere und die innere Kälte gewirkt haben.“

Zuletzt warf Edda Bosse einen Blick auf die Weltlage: „Die bittere Wahrheit, dass Kriege nicht aus der Welt sind, ereignet sich in unserer Nähe seit mehr als 1000 Tagen. Im Nahen Osten zeigt sie sich auch in ihrer bösesten Auswirkung. Wir sind sehr intensiv mit den Menschen in der Ukraine verbunden, besonders Dank unseres Friedensbeauftragten, Pastor Andreas Hamburg.“

Die insgesamt vier Gemeindefusionen in dieser Session (Gemeinde Aumund- Vegesack, Blumenthaler Gemeinde, Brückengemeinde und jetzt die Mirjam-Gemeinde) zeigten, dass sich die BEK intern verändere, was nicht zuletzt die neue Kirchenverfassung zeigt. 

„Wir sind und bleiben unterwegs für die Menschen in unserer Stadt. Wir glauben an unsere Arbeit und an unsere Bedeutung und haben sie der gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklung angepasst.“

Persönlich ergänzte die Präsidentin, die sich im kommenden Jahr nicht zur Wiederwahl stellt: „Ich bin immer dankbar dafür, dieser Kirche dienen zu dürfen und ihr Leben und Wirken mit zu gestalten. Das ist ein Privileg und eine Chance.“

Der Kirchentag dankte seiner Präsidentin mit stehendem Applaus.