27. Januar 2025
Montag, 27. Januar 2025
2025 ist auch in der Bremischen Evangelischen Kirche ein Wahljahr: Der neue zusammengesetzte Kirchentag wählt Leitungsämter und Ausschüsse
Am Donnerstag, 30. Januar 2025 findet ab 15 Uhr im St. Pauli Gemeindezentrum in der Bremer Neustadt (Große Krankenstr. 11) die Sitzung des Kirchentages der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) statt. Bereits um 14 Uhr feiern die Delegierten in der benachbarten St. Pauli Kirche einen Gottesdienst zur Eröffnung der neuen Session.
Es ist die erste Sitzung der neuen Sitzungsperiode (XIV. Session), insgesamt die 166. Sitzung des Kirchentags. Das neue Kirchenparlament hat zunächst 115 Delegierte, die aus den 50 Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche kommen. Die Gemeinden St. Martini (Stadt) und Abraham (Kattenturm) lassen ihre Rechte und Pflichten ruhen. Das bedeutet, sie nehmen nicht an der Sitzung des Kirchenparlaments teil.
Die Zahl der Delegierten, die eine Gemeinde entsendet, richtet sich nach ihrer Mitgliederzahl (bis 1.000 Mitglieder ein/e Delegierte, bis 4.000 Mitglieder haben sie zwei Sitze, bis 8.000 drei Sitze und bei mehr als 8.000 Mitgliedern vier Sitze).
Am 21./22. Mai 2025 kommen noch weitere 14 Einzeldelegierte (beispielsweise aus dem Bereich der Gesamtkirche und kirchlichen Einrichtungen, der Mitarbeitendenvertretungen usw.) sowie acht Jugenddelegierte dazu, die von den gemeindlichen Delegierten gewählt werden. Ebenfalls wird im Mai die Leitung der Kirchenverwaltung (bisher: Kirchenkanzlei) auf zehn Jahre gewählt.
Hier die Schwerpunkt-Themen der Sitzung am 30. Januar:
Wahl des Nominierungsausschusses
Bericht des Schriftführers mit Rückblick auf die vergangene Session (2019-2024)
Die Sitzung des Kirchentages ist öffentlich. Für Medienvertreter sind Plätze im Tagungsraum reserviert. Außerdem gibt es die Möglichkeit, am 30.1.25 ab 15 Uhr die Sitzung im Livestream zu verfolgen.
2025 werden alle Leitungsämter und die Kirchentagsausschüsse neu gewählt. Um diese Wahlen, die im Mai stattfinden, vorzubereiten, wird am 30. Januar der so genannte Nominierungsausschuss gewählt. Aufgabe dieses 12-köpfigen Ausschusses: Kandidatinnen und Kandidaten für die verschiedenen Ämter zu suchen. Wahlvorschläge können von Kirchentags-Mitgliedern oder Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche kommen. Die Vorgeschlagenen müssen einverstanden sein. Aus allen Vorschlägen stellt der Nominierungsausschuss dann seine Vorschlagsliste zusammen. Dabei sollen alle Regionen und kirchlichen Richtungen in der BEK vertreten sein, Frauen wie Männer und Menschen unter 35 Jahren angemessen berücksichtigt werden.
Gewählt werden am 21./22. Mai 2025 die Mitglieder für
den Finanzausschuss
den Rechtsausschuss
den Personalausschuss
den Ökumene-Ausschuss
den Diakonie-Ausschuss
den Ausschuss für junge Menschen und Bildung
Der Anteil der Pastorinnen und Pastoren in den Ausschüssen ist auf ein Drittel der Mitglieder begrenzt. Die Mitglieder des Finanz-, Rechts- und Personalausschusses müssen dem Kirchentag angehören. Bei allen anderen Ausschüssen muss mindestens ein Drittel der Mitglieder, darunter das vorsitzende Mitglied, dem Kirchentag angehören.
Im Mai steht ebenfalls die Wahl des Kirchenausschusses, also des obersten Organs der Bremischen Evangelischen Kirche, auf der Tagesordnung. Mit der neuen Kirchenverfassung, die seit 1. Januar 2025 gilt, ändern sich auch Ämterbezeichnungen im Kirchenausschuss.
Folgende Positionen sind für den 13-köpfigen Kirchenausschuss zu wählen:
Der Vorstand des Kirchenausschusses
der/die Präses (bisher: Präsident/in) zur Leitung der Sitzungen des Kirchentages und des Kirchenausschusses
der/die Vizepräses (bisher: Vizepräsident)
ein/e weitere/r Vizepräses
der/ die Kirchenpräsident/in (bisher: Schriftführer/in) als leitende/n Geistliche/n
die Leitung der Kirchenverwaltung
Weitere Mitglieder des Kirchenausschusses:
acht weitere Mitglieder aus der Mitte des Kirchentags, davon drei Pfarrpersonen
Diese Mitglieder arbeiten jeweils in einem der Ausschüsse mit, so dass die Verbindung zwischen den inhaltlichen/ fachlichen Ausschüssen und dem Kirchenausschuss gewährleistet ist.
Der Vereinigten Protestantischen Gemeinde zur Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche, der einzigen zur BEK gehörenden Bremerhavener Kirchengemeinde, kommt bei der Besetzung des Kirchenausschusses (KA) ein besonderes Recht zu: Sofern nicht ohnehin ein Kirchentagsmitglied aus Bremerhaven in den KA gewählt wird, kann die Gemeinde eines der von ihr gewählten Kirchentagsmitglieder zur ständigen Vertretung mit beratender Stimme in den Kirchenausschuss entsenden.
Pastor Dr. Bernd Kuschnerus, der amtierende Schriftführer (die Ämterbezeichnung ändert sich erst mit Einführung des neuen Kirchenausschusses im Juni), hält in der Sitzung seinen Schriftführerbericht. Schwerpunkte werden u.a. der Rückblick auf die Coronazeit und ihre Folgen sein, die Digitalisierung der Kirche, das Gerichtsverfahren wegen Volksverhetzung gegen einen Pastor der BEK, die neue Kirchenverfassung, die Hilfe für Menschen in der Ukraine und Geflüchtete aus der Ukraine, die Projekte im Rahmen von “Orte der Wärme”, sexualisierte Gewalt in der Kirche, das Gespräch der Religionsgemeinschaften in Bremen, Flucht und Kirchenasyl sowie die Diskussion um die mittelfristigen finanziellen Perspektiven der BEK.
Hintergrund:
Der Kirchentag ist das Parlament der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK). Für die Amtszeit von 2025 bis 2030 gehörten ihm 115 Delegierte aus den Gemeinden an, 14 weitere Einzelmitglieder aus gesamtkirchlichen Arbeitsfeldern sowie acht Jugenddelegierte. Die Parlamentarier sind zu etwa zwei Dritteln theologische Laien, da in der BEK das Laien- und Mitspracheelement eine herausgehobene Bedeutung hat. Der Altersdurchschnitt des Kirchenparlaments hat sich, auch motiviert durch die neue Verfassung, die der Beteiligung junger Menschen eine deutlich breitere Basis gibt, deutlich verjüngt. Ein exakter Altersdurchschnitt kann aber erst nach der Wahl der Einzel- und Jugenddelegierten ermittelt werden. Der Frauenanteil liegt im neuen Kirchenparlament bei 54 Prozent (bezieht man die stellvertretenden Delegierten mit ein, bei rund 50 Prozent). Die ehrenamtlich tätigen Delegierten kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern. Sie sind z.B. in der Verwaltung tätig, Lehrerinnen, Handwerker, Künstler oder Wissenschaftlerinnen. Die Delegierten beraten und beschließen beispielsweise die kirchlichen Gesetze, Finanzen und Projekte. Das Parlament tagt regelmäßig zwei Mal jährlich, im Frühjahr und im Herbst.