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Mittwoch, 24. August 2022
Die Energiekrise trifft auch die Menschen in Bremen hart, viele machen sich Sorgen über die Versorgungssicherheit und sind verzweifelt, ob und wie sie im kommenden Winter die massiv gestiegenen Energiekosten bewältigen können.
„Wärme für alle“ – Bremische Evangelische Kirche stärkt sozialdiakonische Angebote
Die Energiekrise trifft auch die Menschen in Bremen hart, viele machen sich Sorgen über die Versorgungssicherheit und sind verzweifelt, ob und wie sie im kommenden Winter die massiv gestiegenen Energiekosten bewältigen können.
Von der mit den September-Gehältern an alle Arbeitnehmer ausgezahlten Energiepreispauschale (EEP) in Höhe von 300 Euro profitieren diejenigen nicht, die sie am dringendsten bräuchten, u.a. Rentner, Studierende oder Arbeitslose. Die leitenden Geistlichen der evangelischen und katholischen Kirche in Bremen und Niedersachsen haben heute (24. August 2022) in einer gemeinsamen Erklärung auf die sich verstärkende soziale Spaltung hingewiesen, die durch Inflation und gestiegene Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine entsteht. Für die Bremische Evangelische Kirche hat der Schriftführer, Pastor Dr. Bernd Kuschnerus die Erklärung unterzeichnet. „Als Kirchen wollen wir damit signalisieren: Wir sind solidarisch mit konkreter Hilfe an der Seite aller Betroffenen, die durch die dramatische Entwicklung der Energiepreise in existenzbedrohende Schieflagen geraten. Deshalb wollen wir bremenweit kirchliche Räume unter dem Motto „Wärme für alle“ öffnen.“
Die als Entlastung gedachte Energiepreispauschale ist einkommens- und damit automatisch auch kirchensteuerpflichtig. „Wir möchten sicherstellen, dass die jetzigen, zusätzlichen und ungeplanten Kirchensteuereinnahmen aus der Energiepreispauschale zweckgebunden sozialdiakonischen Projekten in unserer Stadt zugutekommen. Damit helfen diese Zusatzeinnahmen Menschen mit geringem Einkommen und solchen, die von akuter Armut betroffen sind, im kommenden Winter unmittelbar“, erläutert Pastor Dr. Bernd Kuschnerus. „Wir tun das, was mit der Entlastungszahlung vom Staat beabsichtigt ist: Wir unterstützen die von der Energiepreiskrise betroffenen Menschen und erfüllen somit den ursprünglichen Zweck der Energiepreispauschale.“
Unter dem Motto „Wärme für alle“ geht es für die BEK darum, sichtbare Solidarität zu beweisen. „Über die konkrete Verwendung und das Gesamtkonzept ‚Wärme für alle‘ wird der Kirchenausschuss in Kürze entscheiden“, sagt Peter Schultz, Leiter der Kirchenkanzlei.
„Als solidarische Kirche planen wir, bestehende soziale Projekte in unseren Gemeinden zu stärken und dafür sorgen, dass warme Räume für Leib und Seele zur Verfügung stehen. Dabei können wir an bestehende Erfahrungen mit Caféangeboten in Gemeinden für Begegnung, Seelsorge und Beratung, aber auch mit kulturellen Angeboten anknüpfen“, so Edda Bosse, Präsidentin des Kirchenausschusses. Denkbar seien auch Lesungen, kleine musikalische Beiträge, aber auch Spiel- und Freizeitangebote insbesondere für diejenigen, die in der kalten Jahreszeit Wärme brauchen. Bei Bedarf sollen auch neue Angebote geschaffen werden.
„Mit der Winterkirche (in der Citykirche Unser Lieben Frauen) und der kirchlichen Begegnungsstätte Bremer Treff für wohnungslose und von Armut betroffene Menschen haben wir beispielhaft Erfahrungen, wie Hilfe konkret aussehen muss, damit sie wirkt“, sagt Edda Bosse. „Gerade der kommende Winter wird leider bestehende Notsituationen von Menschen in unserer Stadt verschärfen. Wer seine Heizung aus finanziellen Gründen zu Hause runterdrehen muss, braucht Alternativen, die wir als Kirche bieten wollen.“
Zum Hintergrund: Warum Kirchensteuer auf die Energiepreispauschale?
Die Kirchensteuer ist eine so genannte „Annexsteuer“ zur Lohn-/ Einkommenssteuer. Das bedeutet: Wo Einkommenssteuer anfällt, fällt für Kirchenmitglieder automatisch auch Kirchensteuer an. Das gilt auch für die Energiepreispauschale von 300 Euro, auf die auch Einkommenssteuer anfällt. Die Kirchen hätten auf diese zusätzlichen, ungeplanten Einnahmen verzichtet, konnten jedoch auf das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr rechtzeitig einwirken. Deshalb werden die Gelder jetzt zweckgebunden im Sinne der EEP verwendet und fließen nicht in den allgemeinen kirchlichen Haushalt, sondern sozialdiakonische Projekte.
Ähnliche Kirchensteuererträge auf einmalige staatliche Zahlungen wird es zukünftig nicht mehr geben, weil der Gesetzgeber im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 nun erstmals eine Möglichkeit geschaffen hat, Transferzahlungen direkt über die Steuer-ID an die Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. Damit bekommen die Kirchen die Möglichkeit, zukünftig auf die Kirchensteuer bei vergleichbaren Entlastungszahlungen des Staates zu verzichten, die aufgrund des aktuell noch geltenden Automatismus im Falle der EEP-Besteuerung nicht vermeidbar waren.