Diskussion und 2. Lesung

Neue Kirchenverfassung

Dem Kirchentag lag am 15. Mai 2024 eine überarbeitete Fassung des Entwurfs für eine neue Kirchenverfassung vor.

Der nun vorliegende Entwurf wurde mit 112 Ja-Stimmen der anwesenden 128 Delegierten in Zweiter Lesung angenommen. 15 Kirchentagsmitglieder stimmten dagegen, und es gab 1 Enthaltung. Die neue Verfassung kann somit zum Beginn einer neuen Amtszeit des Kirchenparlaments am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

BEK-Präsidentin Edda Bosse verkündete das Ergebnis unter großem Applaus der Delegierten und ergänzte "Vielen Dank, Sie sind eine tolle Kirche".

Hintergrund

Seit 2012 dauert die Entwicklung und mehrfache Überarbeitung eines Entwurfs an. Am 13. März 2024 wurde dieser Entwurf in 1. Lesung angenommen, nachdem er im Mai 2022 zunächst abgewiesen worden war.

Im Anschluss daran hatte vor allem die jüngere Generation in der Evangelischen Jugend sowie der Studierendengemeinde gefordert, die Arbeit an einer zeitgemäßen Verfassung für eine moderne Kirche fortzusetzen. Hier läge eine Chance für die Zukunftsfähigkeit der Kirche, um in der Gesellschaft relevant zu bleiben. Gegenüber dem vom Kirchenparlament im Mai 2022 abgelehnten Entwurf gab es noch weitere  Veränderungen zur traditionellen Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit, zum Minderheitenschutz sowie zur Selbstständigkeit der Gemeinden. Vor allem kommen auch zeitgemäße Themen wie z.B.  Umwelt- und Klimaschutz oder Vielfalt und Gleichstellung aller Menschen zur Sprache.

„Die unantastbare Grundlage der
Bremischen Evangelischen Kirche
ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist.“

(Präambel der Bremer Kirchenverfassung von 1920)

Die bisherige Diskussion

Projekt Verfassung