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11. November 2024
Eine evangelische Trauung ist möglich, wenn mindestens ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist. In einigen Gemeinden müssen beide Partner Kirchenmitglieder sein. Vorher findet die standesamtliche Eheschließung statt.
Manche denken anlässlich ihrer Hochzeit neu über die eigenen Glaubens- und Wertvorstellungen nach und möchten sich taufen lassen. Eine Taufe ist auch im Erwachsenalter jederzeit möglich und kann mit dem Traugottesdienst verbunden werden.
Das Traugespräch mit dem Pastor oder der Pastorin dient der Vorbereitung des Traugottesdienstes. Dabei geht es um Ihre Partnerschaft: Was haben Sie bisher miteinander erlebt, was wünschen und erhoffen Sie sich von Gott für Ihr gemeinsames Leben, und wie möchten Sie dies in der Trauung zum Ausdruck bringen? Sie besprechen auch den Ablauf des Gottesdienstes, zum Beispiel ob Freunde und Verwandte an der Gestaltung mitwirken sowie die Auswahl biblischer Texte und der Musik, eines Trauspruches und des Trauversprechens. Sie haben auch Gelegenheit, seelsorgerliche Fragen anzusprechen.
Der Trauspruch ist ein Satz aus der Bibel, der zum Ausdruck bringt, was dem Paar für die Ehe wichtig ist und als Botschaft oder Lebensmotto begleitet. Er wird auch im Traugottesdienst im Zusammenhang mit der Ansprache vorgelesen. Das Hochzeitpaar kann sich einen aussuchen oder auch vom Pastor oder der Pastorin auswählen lassen. Hier finden Sie beliebte Trausprüche. Auch auf www.trauspruch.de können Sie sich mal umsehen.
Wenn Sie und Ihr Partner unterschiedlichen Konfessionen angehören, Sie zum Beispiel katholisch und Ihr Mann oder Ihre Frau evangelisch ist, dann können Sie sich ökumenisch trauen lassen. Das bedeutet, ein katholischer Pfarrer und ein/e evangelische/ r Pastor/in gestalten den Traugottesdienst gemeinsam. Beide Kirchen erkennen diese Trauung an. Sie können sich auch für eine evangelische oder eine katholische Trauung entscheiden, die dann nach der jeweiligen Trauordnung vollzogen wird. Der/die katholische Partner/ in braucht für eine evangelische Trauung allerdings eine Befreiung, einen sogenannten Dispens.
Das ist ja nicht nur eine Frage an die Kirche, sondern auch an den Rabbiner oder Imam. Für eine harmonische gemeinsame Zukunft ist es wichtig, sich über das Eheverständnis der eigenen Religionen oder Kultur Gedanken zu machen und sich darüber zu verständigen. Vor allem Frauen können hierbei in besonderer Weise von Rollenvorstellungen und Verhaltensregeln betroffen sein. Wenn der/die evangelische Partner/in eine kirchliche Trauung wünscht und der/die andere Partner/in dies respektiert, ist das nach Absprache mit dem Pastor oder der Pastorin im Traugespräch möglich.
Seit Oktober 2017 gibt es in Deutschland die "Ehe für alle", so dass auch gleichgeschlechtliche Paare auf dem Standesamt mit allen Rechten und Pflichten die Ehe schließen können. Gottes Segen gilt heterosexuellen und queeren Paaren gleichermaßen. Deshalb gilt in der Bremischen Evangelischen Kirche: Eine kirchliche Trauung queerer Paare ist grundsätzlich möglich und wird in die Kirchenbücher eingetragen. Es liegt allerdings im Ermessen der einzelnen Gemeinden, ob sie eine solche Trauung ermöglichen.
Hier ist die Trauung queerer Paare problemlos möglich.
Die evangelische Kirche versteht die Ehe als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft, die mit dem Trauversprechen besiegelt wird. Dennoch kann eine Ehe auch scheitern, weshalb in der evangelischen Kirche die kirchliche Trauung nach einer Scheidung und erneuten Eheschließung möglich ist.
Selbstverständlich können Sie das. Ihre Dankbarkeit für das Geschenk der Liebe und der Segen Gottes haben kein Verfallsdatum. Vielleicht ist Ihnen der christliche Glaube auch erst kürzlich (wieder) wichtig geworden, oder Sie haben in Ihrer Partnerschaft eine Krise überwunden. Das kann ein guter Zeitpunkt sein, um das gegenseitige Eheversprechen vor Gott zu bekräftigen und um seinen Segen zu bitten. Wenn Sie bereits Kinder haben, können Sie Trauung und Taufe auch miteinander verbinden.
Melden Sie den Traugottesdienst und Ihren Wunschtermin möglichst frühzeitig im Büro ihrer Gemeinde an. Es kann vorkommen, dass Termine bereits vergeben sind, v.a. im Hochzeitsmonat Mai. Verabreden Sie mit dem Pastor oder der Pastorin auch einen Termin für das Traugespräch. Der Gottesdienst kann erst nach vollzogener standesamtlicher Eheschließung stattfinden.
Zum Traugespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
• Geburtsbescheinigung
• Taufbescheinigung
• Konfirmationsbescheinigung
• Bei der kirchlichen Trauung bringen Sie bitte unbedingt die Hochzeitsurkunde über die standesamtliche Eheschließung mit.
Normalerweise wird die Trauung in der Kirche gefeiert, deren Gemeinde Sie angehören. Wenn Sie eine andere Kirche als ihre Gemeindekirche wählen möchten, klären Sie frühzeitig, ob die Trauung dort zum gewünschten Termin möglich ist. Manche Kirchen sind bei Hochzeitspaaren besonders beliebt und entsprechend früh ausgebucht.
Besprechen Sie auch, ob die dortige Pastorin Sie traut oder ob Ihr Pastor sie dorthin begleiten kann.
Grundsätzlich kann eine Trauung an jedem Wochentag stattfinden, üblich ist der Samstag. In der stillen Woche vor Ostern (Karwoche) und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
Bei einer evangelischen Trauung sind – im Gegensatz zu einer katholischen –Trauzeugen nicht nötig. Bei einer ökumenischen Trauung sollten sie bei der Zeremonie allerdings dabei sein.
Die Hochzeit in der Kirche mit der Pastorin und Orgelspiel kostet Sie nichts, denn dafür zahlen Sie Ihre Kirchensteuer. Sollten Sie sich eine besondere Musik oder Blumenschmuck wünschen, die über die übliche Ausstattung in dieser Kirche hinausgehen, oder Sie in einer Kirche zu Gast sein, deren Gemeinde Sie nicht angehören, kann dies mit Gebühren verbunden sein. Am Besten stimmen Sie sich darüber mit dem Pastor oder der Pastorin im Vorfeld ab.
Nach jedem Gottesdienst wird Geld für soziale Hilfsprojekte oder kirchliche Projekte gesammelt. Bei Traugottesdiensten wird die Bestimmung dieser "Kollekte" oft mit dem Brautpaar zusammen ausgesucht. Über eine Spende, zum Beispiel für die Jugend- oder Sozialarbeit würde sich natürlich jede Kirchengemeinde freuen.
Ja, natürlich können Sie Ihre Trauung mit der Taufe Ihres Kindes verbinden. Es ist auch möglich, dass Sie sich selbst taufen lassen. Besprechen Sie das vorher mit Ihrem Pastor oder Ihrer Pastorin.
Ja, Freunde oder Verwandte können einen Bibeltext oder Gebete lesen oder auch musizieren. Wer einem Brautpaar bei der Trauung eine Freude machen will, bespricht am Besten mit ihm und der Pastorin, wie dies sinnvoll in den Ablauf eingeplant werden kann.
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