27. November 2024
Lebensereignis Trauerfeier
Die gezielte Tötung schwerstkranker und sterbender Menschen steht in der Diskussion. Vielen erscheint eine Sterbehilfe plausibel und ethisch vertretbar, wenn sie auf Wunsch des Kranken erfolgt. Oft wird ein solcher Wunsch jedoch aus der Not geboren. Schmerzen, Einsamkeit und Verzweiflung führen dazu, nicht mehr leben zu wollen.
Wer Sterbehilfe leistet kann - abgesehen von möglichen strafrechtlichen Konsequenzen - unter starken Schuldgefühlen leiden. Wer z.B. unter dem unmittelbaren Eindruck des Leidens eines Menschen aus Mitleid seinem Bitten um Sterbehilfe nachgibt, kann später selbst nicht mit dieser Entscheidung fertig werden, wenn sich mit mehr Abstand zeigt, dass es andere Alternativen gegeben hätte.
Die Evangelische Kirche lehnt die Tötung auf Verlangen in Form einer aktiven Sterbehilfe ab und setzt sich stattdessen für eine Hilfe zum Leben ein, auch im Leiden und am Lebensende.
Der Mensch darf auch an seinem Lebensende nicht als Kostenfaktor betrachtet und die Sterbehilfe zum Geschäftsmodell werden.
Zu einer menschenwürdigen Sterbebegleitung gehört es Bedingungen zu schaffen, in der Einsamkeit überwunden, Schmerzen gelindert und Sterbende getröstet werden. Dies geschieht z.B. durch die Mitarbeit in Hospizinitiativen bzw. Hospizen, bei denen Sterbende und ihre Angehörigen begleitet werden, und durch die Seelsorge z.B. in den Kirchengemeinden, in der Krankenhäusseelsorge und der Seelsorge im ambulanten Palliativdienst..
Hospizinitiativen
Mehr zu Sterbebegleitung – Sterbehilfe in der Textsammlung:
"Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe" der evangelischen und katholischen Kirchen in Deutschland
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