13. November 2024
12. November 2024
11. November 2024
Sie können mit dem Pastor / der Pastorin einer Gemeinde darüber sprechen.
Ihre Gemeinde finden Sie hier:
Gemeinden und Einrichtungen suchen
Wenn Sie nicht wissen, zu welcher Gemeinde Sie gehören, erhalten Sie Auskunft im Haus der Kirche: Telefon 0421 55970, E-Mail: kirchenmitgliedschaft@kirche-bremen.de.
Nähere Informationen zu allen Fragen zur Taufe erhalten Sie auch im Evangelischen Informationszentrum „Kapitel 8“.
Die Taufe ist die festliche Aufnahme eines Menschen in die christliche Gemeinde. Mit der Taufe erfährt der Mensch ob jung oder alt die Zusage der Liebe und des Segens Gottes.
Mehr: Bedeutung der Taufe
Ein Mensch kann in jedem Alter getauft werden.
Kinder: Am häufigsten werden Kinder bis zu 2 Jahren getauft. Die Taufe ist oft mit dem Wunsch verbunden, die Geburt zu feiern und um Gottes Segen und Schutz zu bitten. Eltern und Paten übernehmen die Aufgabe, stellvertretend für das Kind den Glauben zu bezeugen und sie in ihrer religiösen Entwicklung zu begleiten.
Jugendliche: Eltern wünschen, dass ihr Kind im religionsmündigen Alter (14 Jahre) selbst über die Taufe entscheidet. Kinder und Jugendliche werden dann oft durch den Religions- oder Konfirmationsunterricht, Kinderkirche oder Jugendarbeit in den Gemeinden veranlasst sich für die Taufe zu entscheiden.
Erwachsene: Oft sind besondere Entwicklungen und Ereignisse oder Kontakte zu Christen und einer Kirchengemeinde ausschlaggebend, sich taufen zu lassen. In einer solchen Lebensphase bieten Pastoren / Pastorinnen Gespräche oder Taufkurse zur Taufvorbereitung an.
Je nach Gemeinde wird im normalen Sonntagsgottesdienst oder in einem besonderen Taufgottesdienst oder Familiengottesdienst getauft. Ein traditioneller christlicher Tauftag ist der Ostergottesdienst. Es kann auch zu Hause, in Pflegeheimen oder Kliniken getauft werden, z.B. wenn für einen Menschen Lebensgefahr besteht.
Mehr: Taufgottesdienst & Tauffest
Das Taufgespräch mit dem Pastor / der Pastorin dient der Vorbereitung der Taufe. Täufling und ggf. Eltern / Taufpaten / Familienangehörige / Freunde sprechen z.B. über den Ablauf der Taufe, ihre Bedeutung, einen Taufspruch aus der Bibel, eigene Wünsche und Beteiligung bei der Gestaltung der Taufzeremonie.
Mehr: Vorbereitung der Taufe
Verabreden sie möglichst frühzeitig (am besten 12 bis 10 Wochen vorher) im Gemeindebüro einen Termin für den Taufgottesdienst und für das Taufgespräch mit dem Pastor / der Pastorin. Sie brauchen folgende Unterlagen zur Anmeldung im Gemeindebüro:
Mehr: Vorbereitung der Taufe
Viele Kinder werden im Alter von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren getauft.
Eltern stellen Ihr Kind unter den Segen und den Schutz Gottes als Mitglied in der christlichen Gemeinde. Die Taufe ist auch später möglich, wenn das Kind bereits ein Schulkind ist oder ein Jugendlicher. Gott schenkt jedem Kind seine Liebe, unabhängig davon, wie es sich verhält oder im späteren Leben entscheidet. Bei der Taufe sprechen die Eltern und Paten stellvertretend für das Kind. Später, mit der Konfirmation, kann es dann selbst über seinen Glauben bestimmen.
In der Regel sollte mindestens ein Elternteil Kirchenmitglied sein. In besonderen Fällen kann hiervon abgewichen werden, wenn die christliche Erziehung im Alltag z.B. durch andere, nahe lebende, Familienmitglieder oder Paten gewährleistet erscheint, oder ein enger Kontakt des Kindes zur christlichen Gemeinde besteht.
Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, kann das Kind nicht ohne das Einverständnis beider Eltern getauft werden. Findet man zu keiner Einigung, kann (schlimmstenfalls) das Familiengericht angerufen werden. Vorher können Eltern einzeln oder besser gemeinsam versuchen, durch ein Gespräch mit dem Pastor / der Pastorin, oder bei einer Familien- und Lebensberatungsstelle – in Bremen z.B. bei der Evangelischen Lebens- und Familienberatung zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen.
Über die Taufe eines Kindes entscheiden allein die Sorgeberechtigten. Bei einer Pflegschaft ist ihre Zustimmung erforderlich. Sobald ein Adoptionsverfahren abgeschlossen ist, haben die Adoptiveltern die vollen elterlichen Rechte und können Ihr Kind taufen zu lassen.
Fast alle christlichen Kirchen erkennen gegenseitig die Taufe an. Da die Taufe jedoch die Kirchenmitgliedschaft begründet, gibt es keine ökumenische Taufe. Sie sollten für die Taufe die Konfession wählen, in der sich ihre Familie zu Hause fühlt und ihr Kind gut aufgehoben ist. Auch wenn ein Elternteil einer anderen Religion angehört, kann ein Kind getauft werden. Dazu ist es nicht notwendig, dass der nichtchristliche Elternteil den christlichen Glauben annimmt.
Ja, denn entscheidend für die Taufe eines Kindes ist nicht, ob die Eltern verheiratet sind, sondern die Kirchenmitgliedschaft der Eltern.
Ja, denn bei der Taufe geht es zuallererst um das Kind. Gerade für alleinerziehende Eltern können die Paten eine besonders wichtige Hilfe und Unterstützung in der Begleitung des Kindes sein.
Ja, ihr Kind ist sowohl im Kindergarten als auch bei den anderen Aktivitäten der Kirche willkommen.
Beides wird in der evangelischen Kirche praktiziert. Die Taufe ist in jedem Alter möglich. Mit der Taufe wird ein Mensch in der christlichen Gemeinschaft angenommen und aufgenommen. Sie ist Zeichen dafür, dass Gott den Menschen annimmt, ihm seine Liebe und Vergebung zu sagt, ein Leben in Würde und Freiheit schenkt, es segnet und schützt. Darum ist die Taufe religionsmündiger Menschen und die Taufe von Säuglingen und Kindern nicht als Gegensatz zu begreifen. Bei Säuglingen und Kindern entscheiden die Eltern über die Taufe und die Aufnahme in die Gemeinde. Sie bitten um den Segen Gottes und übernehmen gemeinsam mit den Paten die Verantwortung für die religiöse Erziehung des Kindes. Erwachsene bzw. Jugendliche bei der Konfirmation entscheiden als religionsmündige selbst über ihre Taufe.
In Bremen können sie wählen, in welcher Gemeinde Sie getauft und Mitglied werden wollen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Pastor / der Pastorin auf und verabreden den Termin. Eine Taufe findet in der Regel im einem Gemeindegottesdienst in der Kirche statt. Eine beliebte Tradition ist auch die Taufe in der Osternacht oder zu Pfingsten zu feiern.
JenachKirchengemeinde gibt es vorbereitende Gespräche mit dem Pastor / der Pastorin oder auch den Besuch eines Glaubens- und Taufkurses. Bei den Gesprächen bzw. in den Kursen geht es um die grundlegenden Themen des christlichen Glaubens und die Bedeutung der Taufe für Sie. Der Ablauf und die Gestaltung des Taufgottesdienstes wird besprochen. Sie können sich dabei z.B. an der Auswahl von Texten und Liedern oder des Taufspruches beteiligen.
Für ungetaufte Jugendliche ist der Konfirmandenkurs die beste Vorbereitung auf die Taufe. Mit Gleichaltrigen gemeinsam können sie den christlichen Glauben kennenlernen. Die Taufe findet dann in Verbindung mit der Konfirmation statt. Damit haben die Getauften dann auch alle Rechte eines mündigen Kirchenmitgliedes.
Die Taufe ist im Verständnis aller christlichen Kirchen einmalig. Man kann sie nicht verlieren, auch nicht, wenn man aus der Kirche austritt. Denn Gottes „Ja“ zum Menschen in der Taufe bleibt bestehen. Daher braucht auch bei einem Wiedereintritt in die evangelische Kirche oder bei einem Übertritt in die römisch-katholische Kirche nicht erneut getauft werden. Bei einem Übertritt in eine orthodoxe Kirche wird allerdings die Salbung nachgeholt. Beim Übertritt zu einer sog. orientalisch orthodoxen Kirche (Syrisch-Orthodox, Armenisch-Apostolisch, Koptisch-Orthodox, Äthiopisch-Orthodox) gibt es unterschiedliche Praktiken. Bei den Baptisten wird eine Kindertaufe nicht als Taufe anerkannt.
Sie gehören der Gemeinschaft aller Getauften an und werden Mitglied einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl. Sie sind eingeladen zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen Ihrer Kirche und können am Abendmahl teilnehmen.
Wer getauft ist, kann auch selbst Taufpate werden. Wenn Sie mögen, können Sie sich auch aktiv am Gemeindeleben beteiligen, die Kirchenvorstände wählen oder sich selbst zur Wahl stellen. Sie haben das Recht zur kirchlichen Trauung und Beerdigung. Als Kirchenmitglied werden Sie im kirchlichen Melderegister und beim Finanzamt verzeichnet. Sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, werden künftig weitere neun Prozent dieses Betrages als Kirchensteuern abgezogen. Das ist Ihr Solidarbeitrag zur Finanzierung der kirchlichen Arbeit.
Beides wird in der evangelischen Kirche praktiziert. Die Taufe ist in jedem Alter möglich. Mit der Taufe wird ein Mensch in der christlichen Gemeinschaft angenommen und aufgenommen. Sie ist Zeichen dafür, dass Gott den Menschen annimmt, ihm seine Liebe und Vergebung zu sagt, ein Leben in Würde und Freiheit schenkt, es segnet und schützt. Darum ist die Taufe religionsmündiger Menschen und die Taufe von Säuglingen und Kindern nicht als Gegensatz zu begreifen. Bei Säuglingen und Kindern entscheiden die Eltern über die Taufe und die Aufnahme in die Gemeinde. Sie bitten um den Segen Gottes und übernehmen gemeinsam mit den Paten die Verantwortung für die religiöse Erziehung des Kindes. Erwachsene bzw. Jugendliche bei der Konfirmation entscheiden als religionsmündige selbst über ihre Taufe.
Bei der Taufe religionsunmündiger Kinder (bis 14 Jahre) übernehmen Taufpaten die Aufgabe den Täufling bei seiner religiösen Entwicklung und im christlichen Glauben zu begleiten und ein eigenes gutes Beispiel zu geben. In Frage kommen den Eltern eng verbundene Familienangehörige ebenso wie gute Freunde.
Damit die Paten ihre Aufgaben glaubwürdig übernehmen können, müssen sie Mitglieder einer christlichen Kirche und bei der Taufe anwesend sein. In der Regel sollten es zwei Paten sein. Mindestens eine Patin oder ein Pate soll der Evangelischen Kirche angehören; die weiteren können Mitglieder einer anderen christlichen Kirche sein. Die Kirchengemeinde kann bei der Suche eines Paten / einer Patin helfen.
Mit einer Patenbescheinigung müssen sie sich von Ihrer Kirchengemeinde bestätigten lassen, dass sie als Kirchenmitglied die Patenschaft übernehmen dürfen. Evangelische Kirchenmitglieder erhalten den sogenannten „Patenschein“ im Gemeindebüro. Bei der katholische Kirche erhalten Sie eine sogenannte „Bescheinigung über die Kirchenzugehörigkeit“.
Bei der Suche nach Patinnen und Paten überlegen Eltern sich genau, wem sie zutrauen, ihr Kind auf seinem Weg zu begleiten. Meist bitten sie Menschen, die sie sehr gut kennen und denen sie sich verbunden fühlen. In Frage kommen Familienangehörige ebenso wie gute Freunde. Paten versprechen bei der Taufe, das Kind zu begleiten und ihm christliche Werte und Traditionen zu vermitteln. Deshalb müssen Paten der evangelischen Kirche angehören und konfirmiert sein. Deshalb können auch Jugendliche und Mitglieder einer anderen christlichen Kirche Paten werden. Mindestens eine Patin oder ein Pate ist vorgesehen – häufig werden aber zwei Paten benannt.
In einem solchen Fall muss nicht auf die Taufe verzichtet werden. Im Gespräch mit der Pastorin oder dem Pastor findet sich meist eine Lösung.
Jugendliche und Erwachsene brauchen aufgrund eigener Religionsmündigkeit (ab 14 Jahre) bei ihrer Taufe keine Paten. Trotzdem können TaufzeugInnen gewählt werden, die Sie begleiten und Ihnen einen Bibelvers zusprechen.
Nein. Es handelt sich um eine Patenschaft in religiöser Hinsicht, nicht im Blick auf die allgemeine Erziehung eines Kindes. Diese Vorstellung stammt aus Zeiten, als es noch keine staatlich geregelten Möglichkeiten der Betreuung gab und gilt heute nicht mehr.
In der evangelischen Kirche endet die Patenschaft formal mit der Konfirmation und Religionsmündigkeit mit 14 Jahren. Oft entsteht aber eine lebenslange Beziehung zwischen Patenkind und Patin bzw. Pate. Ein Pate / eine Patin kann auf eigenen Wunsch, nicht aber gegen seinen / ihren Willen von der Patenschaft entbunden werden. Versuchen Sie zunächst im gemeinsamen Gespräch mit dem Paten, den Konflikt zu klären. Sie können in Ihrer Gemeinde den Pastor / die Pastorin um Rat oder Vermittlung bitten.
Mehr: Patenschaft
Die Taufe wird in der Regel im Sonntagsgottesdienst oder auch in besonderen Familiengottesdiensten gefeiert. Bitte erfragen Sie dies in Ihrer Gemeinde. Die konkrete Gestaltung des Taufgottesdienstes besprechen Sie mit Ihrer Pastorin / Ihrem Pastor. Dabei können auch unterschiedliche Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern, Paten oder weiterer Personen abgesprochen werden. Dies kann z.B. die Übernahme einer Lesung oder eines Gebetes bis hin zu kurzen eigenen Beiträgen der Tauffamilie oder der Mitwirkung bei der Segnung des Kindes sein. Auch musikalische Beiträge sind möglich.
Mehr: Taufgottesdienst & Tauffest
Bei der Taufe erhält der Täufling einen Taufspruch. Das ist ein Vers aus der Bibel, eine Zusage, ein Segenswunsch oder ein Gedanke, der zum Täufling passt, durch
das Leben begleitet und an die Taufe erinnert. Die evangelische Kirche versteht die Bibel als die Grundlage des christlichen Glaubens. Darum soll ein Vers aus ihr zur Grundlage für den Täufling werden. Den Spruch können die Eltern, die Paten oder auch die Pastorin / der Pastor aussuchen. In manchen Familien gibt es eigene Traditionen von Taufsprüchen. Sprechen Sie Ihre Wünsche beim Taufgespräch an. Ihre Pastorin / Ihr Pastor macht Ihnen gerne Vorschläge für Taufsprüche. Eine Auswahl von Taufsprüchen Sie hier:
Vorbereitung der Taufe taufspruch.de
Bei der Taufe in einem evangelischen Gottesdienst ist es gleich, welche Kleidung der Täufling trägt. Sie kann festlich, bequem sein und auch alltagstauglich sein. Wo eine Familie ein Taufkleid besitzt, ist es ein schöner Brauch, dieses weiter zu verwenden und dem Taufkind zum Gottesdienst anzuziehen.
Die Taufe ist kostenlos. Nur wenn Sie besonderen Blumenschmuck oder ausgefallene musikalische Einlagen wünschen, entstehen Ihnen Kosten.
Die Kosten für die anschließende Feier kommen gegebenenfalls hinzu, je nachdem, wie groß Sie das Fest begehen. Manche Gemeinden bieten Taufen für mehrere Täuflinge mit anschließenden gemeinsamen Tauffest an. Hier kann das Tauffest im Rahmen der Gemeinde kostengünstig gefeiert werden.
Dies ist in den Gemeinden unterschiedlich geregelt. Wenn die Taufe innerhalb eines Gemeindegottesdienstes stattfindet, steht der Zweck der Kollekte meist schon fest. In speziellen Taufgottesdiensten können sie meist selbst bestimmen, welchem gemeinnützigen Zweck das Geld zufließen soll. Vielfach wird in Taufgottesdiensten für Zwecke gesammelt, die der Kinderarbeit in den Gemeinden oder Organisationen zugute kommen, die Kindern helfen. Sie können dies mit dem Pastor / der Pastorin z.B. während des Taufgespräches besprechen.
Es gibt je nach den räumlichen Gegebenheiten in der Gemeinde unterschiedliche Regelungen hierzu. Häufiges Klicken und Blitzen oder Umherlaufen kann sehr störend wirken oder ein kleines Kind zum Weinen bringen. Und in der Eile gelingen die Aufnahmen oft nicht. Wenn es erlaubt ist, wird darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Oft werden Fotos vielfach aber auch nach der Taufe mit allen Beteiligten direkt am Taufbecken gemacht: In aller Ruhe, mit freier Sicht auf alle und ohne zu verwackeln. Fragen Sie Ihren Pastor / Ihre Pastorin im Taufgespräch danach, wie es in der Gemeinde geregelt ist.
Rechnen Sie damit, dass kleine Kinder, auch der Täufling im Verlaufe des Gottesdienstes irgendwann unruhig werden und weinen können. Sie können dann z.B. im hinteren Teil der Kirche auf und ab gehen, oder für einen Moment nach draußen, um das Kind zu beruhigen. Die Gemeinde bietet auch Möglichkeiten in einen anderen Raum zu gehen, um Kinder zu beruhigen oder zu wickeln. Es kann auch für Taufeltern eine Hilfe sein, mit einer nahe Person abzusprechen, sich ggf. um andere kleine Kinder zu kümmern, um der Taufe des eigenen Kindes im entscheidenden Moment folgen zu können. Sie können dies mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin im Taufgespräch besprechen.
Hierbei handelt es sich um die Taufe in Notfällen: Jeder Christ / jede Christin darf sie durchführen, wenn für einen ungetauften Menschen, insbesondere für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pastor / eine Pastorin nicht rechtzeitig kommen kann. Die Taufe muss auf den Namen Gottes, des Vater, des Sohnes und des Heiligen Geistes erfolgen und dazu Wasser verwendet werden.
Der Täufling oder die für ihn Verantwortlichen müssen damit einverstanden sein. Sie sollte nach Möglichkeiten in Gegenwart christlicher Zeugen durchgeführt werden und anschließend in der zuständigen Gemeinden beurkundet und im Gottesdienst öffentlich als gültig bekannt gemacht werden. Gemeinden reformierter Tradition kennen die Nottaufe nicht.
In der evangelischen Kirche gibt es zwei Sakramente, d.h. heilige Handlungen: Taufe und Abendmahl. Beide wurden von Jesus selbst eingesetzt. In einer menschlichen Handlung wird die heilige göttliche Dimension unseres Lebens zeichenhaft sichtbar. Das Wasser der Taufe ist ein Zeichen, dass Gott das Leben schenkt und es mit Liebe und Vergebung erneuert und begleitet.
Ja, Trauung und Taufe können in einem Gottesdienst verbunden werden. Besprechen Sie dies mit Ihrem Pastor / Ihrer Pastorin.
Wenn Eltern ihr Kind nicht taufen lassen wollen, um ihm später die Möglichkeit zur freien Entscheidung zu lassen, kann das Kind in einem Gottesdienst gesegnet werden. Dies ersetzt allerdings nicht das Sakrament der Taufe und begründet keine Kirchenmitgliedschaft.
Mehr: Taufe in jedem Alter
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer dann das Patenamt übernehmen will, muss aber in der Regel konfirmiert sein.
Um konfirmiert zu werden, muss ein Kind getauft sein, denn der Konfirmationsunterricht dient der Überprüfung der eigenen Taufe. Mit der Konfirmation bestätigt der nun religionsmündige Jugendliche (ab 14 Jahre) seine Taufe und Gemeindezugehörigkeit.
Am Konfirmationsunterricht können aber auch nicht getaufte Kinder teilnehmen. Wenn es dann am Ende der Unterrichtszeit konfirmiert werden möchte, findet kurz vor der Konfirmation die Taufe statt.
Ja. Es gehen z.B. auch Kinder aus anderen Religionen in den kirchlichen Religionsunterricht.
Ja. Kirchliche Kindergärten nehmen auch ungetaufte Kinder auf. Auch die Höhe der Elternbeiträge ist nicht abhängig davon, ob ein Kind getauft ist oder nicht. Sie als Eltern müssen aber damit einverstanden sein, dass Ihr Kind christliche Glaubensinhalte kennen lernt. Fragen Sie an Ihrem Ort nach den Möglichkeiten.
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