13. November 2024
12. November 2024
11. November 2024
Lebensereignis Taufe
Taufpaten übernehmen mit der Taufe eines Kindes die Aufgabe, die Eltern bei der christlichen Erziehung ihres Kindes zu unterstützen. Sie begleiten den Täufling bei seiner religiösen Entwicklung, sind Gesprächspartner auf dem Glaubensweg und führen an die christliche Gemeinde heran. Es handelt sich also um eine Patenschaft in religiöser Hinsicht. Als Taufpate geht man nicht die Verpflichtung ein, die allgemeine Erziehung des Kindes zu übernehmen, z.B. falls den Eltern etwas zustößt. Taufpaten haben in diesem Fall keine Vormundschaftsaufgaben oder Betreuungsrechte.
Die Eltern werden in der Regel vertraute Menschen bitten eine Taufpatenschaft zu übernehmen: Gute Freunde oder enge Familienangehörige wie Großeltern oder manchmal auch ältere (religionsmündige) Geschwisterkinder, zu denen ein regelmäßiger Kontakt besteht. Die Patenschaft endet formell mit dem Alter der Religionsmündigkeit (vollendetes 14. Lebensjahr) / der Konfirmation. In vielen Fällen besteht ein gewachsenes Patenverhältnis aber auch Jahre darüber hinaus fort.
Damit die Paten ihre Aufgaben glaubwürdig übernehmen können, müssen sie Mitglieder
einer christlichen Kirche sein. Sie sollen bei der Taufe anwesend sein. Sie werden zusammen mit den Eltern gefragt, ob sie das Kind taufen lassen wollen und bereit sind, es im christlichen Sinne zu erziehen und auf dem Weg des Glaubens zu begleiten. Nach Möglichkeit sollten Sie beim Taufgespräch mit dem Pastor / der Pastorin zur Vorbereitung der Taufe dabei sein. Sie können die Taufzeremonie mitgestalten, indem Sie z.B. die Taufkerze entzünden oder ein Gebet lesen.
Wenn möglich sollten es zwei Paten sein. Mindestens eine Patin oder ein Pate soll der Evangelischen Kirche angehören. Die weiteren können Mitglieder einer anderen christlichen Kirche sein. In der evangelischen Kirche kann jedes Kirchenmitglied im religionsmündigen Alter (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) bzw. nach der Konfirmation Pate werden. In der katholischen Kirche sollte der Pate / die Patin mindestens 16 Jahre alt und gefirmtes Mitglied der Kirche sein.
Paten müssen sich durch einen Patenschein ausweisen, der belegt, dass sie getaufte Mitglieder einer christlichen Kirche sind. Evangelische Kirchenmitglieder erhalten den Patenschein im Gemeindebüro. Bei der katholische Kirche erhalten Sie eine entsprechende sogenannte „Bescheinigung über die Kirchenzugehörigkeit“.
So können Sie Ihr Patenkind begleiten
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