13. November 2024
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11. November 2024
Die Gehörlosenseelsorge Bremen versteht sich als Gemeinde der Gehörlosen. Sie feiert Gottesdienste in Gebärdensprache und andere Veranstaltungen, z.B. einen regelmäßigen Kaffeetreff für Gehörlose und Hörende.
Anders als der Name vermuten lässt, ist die Gehörlosenseelsorge keine Einrichtung, die einer bestimmten Gruppe von Menschen mit Behinderung in ihrer dauerhaft eingeschränkten Lebenssituation begleitet. Sie versteht sich vielmehr als Gemeinde der Gehörlosen. Im Sinne der Inklusion bietet sie Teilhabe am kirchlichen Leben.
Obwohl Gehörlose durch das Fehlen des Hörsinns natürlich behindert sind, verstehen sie sich nicht in erster Linie als Menschen mit Behinderung, sondern als Mitglieder einer sprachlichen Minderheit. Im Gegensatz zu den anderen sprachlichen Minderheiten, sind Gehörlose aber nur sehr eingeschränkt in der Lage, an der Kommunikation der sprachlichen Mehrheit teilzunehmen.
Die Gehörlosengemeinde benutzt in ihren Gottesdiensten und Veranstaltungen die deutsche Gebärdensprache (DGS) als Kommunikationsmittel. DGS ist eine eigenständige Sprache, die sich in Grammatik und Vokabular von der deutschen Lautsprache unterscheidet. Obwohl Gebärdensprache schon in der Antike erwähnt wird, ist die DGS in der heutigen Form eine junge Sprache (erst in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts haben Gehörlose ihre Kommunikation als eigenständige Sprache entdeckt). Verglichen mit der deutschen Lautsprache, ist sie einer rasanten Fortentwicklung unterworfen. Für den (hörenden) Anwender erfordert das eine dauerhafte Übung.
Immer wieder treten für Gehörlose spezifische Probleme auf, die aus ihrer Kommunikationsbehinderung resultieren. Ihre (zum Teil stark) eingeschränkte Lautsprachkompetenz behindert auch die Kommunikation mit Ämtern, Behörden, Ärzten und auch dem hörenden Umfeld (auch in der eigenen Familie). Manche Probleme können durch Gebärdensprachdolmetscher behoben werden – auf absehbare Zeit herrscht aber ein Mangel an kompetenten, Vollzeit arbeitenden Dolmetschern.
Gehörlosenseelsorge in Bremen gibt es seit 1827. Damals gründete D.C.Ortgies, Kirchspiellehrer an St. Ansgarii, die Bremer Taubstummenanstalt. Bis dahin galten Gehörlose als bildungsunfähig und waren meist vom Gottesdienstbesuch und vom Abendmahl ausgeschlossen. 1831 fand die erste Konfirmation Gehörloser durch Pastor Krummacher statt und seit 1842 wurden Pastoren der Bremischen Evangelischen Kirche als Gehörlosenseelsorger beauftragt. Seit dem 15. April 2013 ist Pastor Gerriet Neumann aus Oldenburg als Gehörlosenseelsorger Ansprechpartner in der Bremischen Evangelischen Kirche.
Um hörgeschädigten Menschen die Teilhabe am kirchlichen Leben zu ermöglichen, gibt es das Dolmetschprojekt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Es unterstützt hörgeschädigte Menschen dabei, an evangelischen Amtshandlungen (Taufen, Konfirmationen, kirchlichen Trauungen und kirchlichen Bestattungen) in „hörenden“ Kirchengemeinden teilzuhaben.
Stirbt zum Beispiel ein Nachbar, oder eine Arbeitskollegin heiratet, dann kann über die Gehörlosenseelsorge nach einem/er Dolmetscher/in gefragt werden. Die Dolmetschkosten werden dann von der Evangelischen Kirche bezahlt.
Anträge finden sich auf den Seiten der DAFEG (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge)
Der Antrag muss ausgefüllt und an die Gehörlosenseelsorge gesandt werden. Die Gehörlosenseelsorge wird alles weitere organisieren.
Hörgeschädigte Eltern, die ihr Kind taufen lassen wollen, können sich an die Gehörlosenseelsorge wenden. Der Taufgottesdienst kann dann in der Gebärdensprache gefeiert werden. Es besteht die Möglichkeit, die Taufe im Rahmen des Gehörlosengottesdienstes (St. Remberti-Kirche) oder in einem extra Taufgottesdienst in der eigenen Kirchengemeinde durchzuführen. Die Absprache mit der eigenen („hörenden“) Kirchengemeinde ist wichtig, da sie zunächst zuständig für die Taufe ist. Das gilt ebenso für Trauungen und Beerdigungen.
Hörgeschädigte Paare, die sich für ihre Trauung einen Gottesdienst in Gebärdensprache wünschen, können sich an die Gehörlosenseelsorge wenden. Der Traugottesdienst kann in der eigenen Kirche oder auch in einer anderen Kirche (nach Absprache) gefeiert werden. Im Gegensatz zum Gehörlosengottesdienst wird bei einer Trauung in der Gebärdensprache meistens die Orgel gespielt, da es in der Regel hörende Familienangehörige gibt.
Stirbt ein hörgeschädigter Mensch, dann ist es die Familie, die die Beerdigung organisiert. Die Familie sollte das Beerdigungsinstitut darüber informieren, wenn die Beerdigung in der Gebärdensprache durchgeführt werden soll. Das ist sinnvoll, wenn zum Beispiel hörgeschädigte Familienangehörige oder Mitglieder von Gehörlosenvereinen am Gottesdienst teilhaben. Das Beerdigungsinstitut kann sich an die Gehörlosenseelsorge wenden, um einen Termin für die Beerdigung abzusprechen.
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