13. November 2024
12. November 2024
11. November 2024
Werte, Gemeinschaft, Lebensbegleitung- und Hilfe
ein bedeutsamer Schritt
Mitglied in der evangelischen Kirche zu werden, bedeutet einen persönlichen Beitrag zu leisten, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten. Wir als Bremische Evangelische Kirche bieten Ihnen Raum für jeden Zweifel, für jede Unsicherheit und jede damit verbundene Frage - ohne Last, Rechtfertigung und Sorge. Der Kircheneintritt ist ein sehr persönlicher Schritt und häufig verbunden mit einem Lebensereignis wie z.B. der Geburt eines Kindes, einem Trauerfall oder der Veränderung seiner eigenen Persönlichkeit und Einstellung.
Bundesweit haben Sie die Möglichkeit, nach einem Telefongespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der EKD-weiten Wiedereintrittsstelle in die Kirche einzutreten. Rufen Sie kostenlos an unter: 0800- 813 813 8. Dort beantworten wir auch gerne alle Ihre Fragen zum Kircheneintritt. Werktags 9-17 Uhr, Mittwoch 9-12 Uhr, oder per Mail eintritt@evangelisch.de
Menschen finden in den bewegenden Momenten des Lebens wie Geburt, Heirat und Tod Begleitung in der Kirche. Und - nicht nur - an Feiertagen und zu besonderen Festanlässen wird der Gottesdienst in der Kirche zu einem besonderen Ort der Ruhe, der Schönheit und der Besinnung.
In der Kirche lässt sich im Kleinen und im Großen Gemeinschaft erleben. Dies reicht von der Kirchengemeinde bis zur weltweiten Gemeinschaft der Christen und Christinnen. Menschen können hier miteinander ihre Freude und Trauer teilen, feiern und singen, beten und helfen, diskutieren und lernen. Die Bremische Evangelische Kirche bietet in den Gemeinden wie in der gesamtkirchlichen Vertretung Strukturen demokratischer Mitbestimmung .
Die Kirche achtet jeden Menschen als Geschöpf Gottes als besonders wertvoll. Darum sind Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung christliche Werte, für die Kirche auch öffentlich eintritt. Der christliche Glauben trägt bei zu einem menschenwürdigen Arbeiten, zu einem friedlichen Zusammenleben und zum Schutz unserer Umwelt.
Auf der Suche nach Gott, dem eigenen Glauben und Lebenssinn bietet die Bremische Evangelische Kirche vielfältige und offene Räume wie AnsprechpartnerInnen in ihren Gemeindehäusern und Kirchen, in Gruppen oder Bildungsveranstaltungen, in Tagungshäusern oder auf dem Jugendschiff „Verandering“. Ob im Gesang oder Gebet, ob im Lesen der Bibel oder in der Meditation, ob im Lernen und Diskutieren über Themen – jede/r kann seinen/ihren eigenen spirituellen Weg gehen.
Die Kirche ist ein besonderer Ort für die Kinder. In Krabbelgruppen, Kindergärten, im Kindergottesdienst und später im Konfirmandenunterricht und in der Jugendarbeit fördert Kirche auf der Grundlage christlicher Werte den Lebensweg von ganz klein auf. In der evangelischen Kirche stehen hierbei die Stärkung von Glauben und Vertrauen und der Sinn für Gemeinschaft, Solidarität und Gerechtigkeit im Vordergrund.
Kirche engagiert sich im Geist christlicher Nächstenliebe für Ratsuchende und Schwächere in der Gesellschaft. In besonderen Krisen- und Lebenssituationen finden Menschen Ansprechpartner:Innen und Seelsorger:Innen, wie z.B. im Krankenhaus, bei der Telefon- und Notfallseelsorge, bei Familien- und Partnerschaftkonflikten oder in Pflegeheimen. Viele haupt- und ehrenamtlich engagierte setzen sich für ein menschliches Klima ein, wo Institutionen und Dienste zunehmend von wirtschaftliche Zwängen bestimmt werden.
Die kirchlichen Sonn- und Feiertage ermöglichen es den Menschen Ruhe und neue Kraft zu finden. Und mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre ermöglichen Sie den Menschen über alle Geschäftigkeiten des Alltages hinaus Sinn und Tiefe des eigenen Lebens zu erfahren. Darum setzt sich die Kirche für den Erhalt der Sonn- und Feiertage ein.
Kirchliche Musik und Kunst prägen bis heute unsere Kultur. Vielfach ermöglichen dabei kirchliche Gebäude eine einzigartige Atmosphäre musikalischer Veranstaltungen ebenso wie von Ausstellungen.
nehmen Sie Kontakt mit dem Pastor:in der Gemeinde auf, der sie angehören wollen. Das wird in der Regel die Gemeinde ihres Stadtteils sein. Sie können in Bremen aber auch jeder anderen Gemeinde Ihrer Wahl angehören. Sie führen dann ein Gespräch mit dem Pastor:in, um die mit dem Eintritt verbundenen Fragen zu besprechen und erklären schriftlich Ihren Wiedereintritt. Bringen Sie dazu ihre Taufbescheinigung und die Austrittsbescheinigung mit. Denn man kann nur in einer Kirche Mitglied sein.
Optional : Im Ev. Informationszentrum „Kapitel 8“ steht Ihnen dafür Herr Pastor Hans-Jürgen Jung zur Verfügung, der auch Ihren Eintritt aufnehmen kann. Sie können auch in eine Gemeinde hineinschnuppern, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Niemand fragt sie z.B. beim Besuch eines Gottesdienstes nach Ihrer Mitgliedschaft. Auch die Taufe ist einmalig und wird von den großen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt. Daher werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht erneut getauft. Die Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden. Dies ist keine Voraussetzung, kann aber ein schöner Anlass sein, seinen Entschluss zu bekräftigen, „anzukommen“ und die neue Gemeinde besser kennen zu lernen.
sprechen Sie mit dem Pastor über die Taufe und ihre Vorbereitung. Denn die Taufe begründet die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Je nach Gemeinde finden dazu entweder persönliche Gespräche mit dem Pastor:in, oder sie nehmen an einer „Taufgruppe“ teil, die sich einige Male trifft, um z.B. über die Taufe, Kirchenmitgliedschaft, die Bedeutung des Glaubens, christlicher Werte, die Bibel oder die Besonderheiten der evangelischen Kirche zu sprechen.
... müssen Sie zuerst ihre Mitgliedschaft dort beenden. Denn eine Mitgliedschaft in mehreren Religionsgemeinschaften ist nicht möglich. Und das staatliche Meldewesen kennt keinen einfachen „Übertritt“. Danach nehmen Sie Kontakt mit dem Pastor:in der evangelischen Gemeinde Ihrer Wahl auf. Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes unter 14 Jahren entscheiden nach deutschem Recht die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das zwölfte Lebensjahr vollendet hat.
Der Wiedereintritt kostet keine Gebühr. Als „Mitgliedsbeitrag“ bezahlen Sie monatlich Kirchensteuer. Sie richtet sich nach Ihrem Einkommen und beträgt 9% Ihrer Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Der Beitrag folgt hierbei einem solidarischen Prinzip: Wer viel verdient zahlt ähnlich wie bei der Steuer einen höheren Anteil. Wer ein geringes oder kein Einkommen hat, zahlt einen sehr geringen oder keinen Beitrag. Im Durchschnitt zahlen Sie 1-2% Ihres Bruttoeinkommens. Kirchensteuern sind als Sonderausgaben steuerabzugsfähig.
Sie finanzieren mit diesem Beitrag auf eine solidarische Weise die vielfältigen Dienste und Angebote der evangelischen Kirche. Sie kommen Ihnen und Anderen zu Gute, auch Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Lebenssituation keinen finanziellen Beitrag leisten können.
Sie entscheiden welcher Gemeinde Sie zugehörig sind
Jedes Kirchenmitglied hat das Recht, in eine andere Kirchengemeinde im Gebiet der Bremischen Evangelischen Kirche überzutreten.
Der Übertritt ist von dem Kirchenmitglied gegenüber der Kirchengemeinde, der es sich anschließen will, unter Angabe seiner bisherigen Gemeindezugehörigkeit schriftlich zu erklären.
Senden Sie sie unterschrieben per Post an die folgende Adresse:
Bremische Evangelische Kirche
Postfach 106929
28069 Bremen
Sie können die Erklärung auch in Ihrer Wunschgemeinde, im Evangelischen Informationszentrum
Kapitel 8 oder in der Kirchenkanzlei im Haus der Kirche abgeben.
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