Sie möchten in die evangelische Kirche eintreten

Wiederaufnahme

Sie sind getauft

und möchten zur evangelischen Kirche gehören. Früher waren Sie evangelisch, katholisch oder Mitglied in  einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (AcK). Dann ist ein persönliches Gespräch mit einer evangelischen Pastor:in eine Voraussetzung. Wenn Sie z.B. noch Mitglied z.B. in der katholischen Kirche sind, bitten wir Sie mit Ihrer "alten" Herkunftskirche die rechtlichen Klärungen für einen Austritt zu erledigen und sich den Austritt bestätigen zu lassen.

Das Gespräch zur (Wieder-)Aufnahme

  • Im Gespräch können Sie erzählen, was Sie zu einem Austritt bewegt hat. Spannend ist es auch, wenn Sie der Pastor:in schildern, warum Sie (wieder) eintreten möchten.
  • In dem Gespräch werden die Formalitäten mit Ihnen geklärt. 
  • Die Gespräche mit der Pastor:in unterliegen der seelsorgerlichen Schweigepflicht.
  • Wir freuen uns, dass Sie zu uns kommen und (wieder) in die Bremische Evangelische Kirche und eine ihrer Gemeinden eintreten möchten.

Sie können sich wenden an:

a) den örtlichen Gemeindepastor / die Gemeindepastorin

zu erreichen klassisch über die für Ihren Wohnsitz zuständige Kirchengemeinde und über deren Gemeindebüro. Sie können mit dem Pastor / der Pastorin einen Termin verabreden. Sie finden die für Sie ansprechbare  Gemeinde hier.

b) Pastor Hans-Jürgen Jung im Kapitel 8 in der Innenstadt, Domsheide 8*

Vielleicht wollen Sie sich zunächst über die Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche informieren lassen. Im Kapitel 8 beantwortet Ihnen Pastor Hans-Jürgen Jung von der Bremischen Evangelischen  Kirche gern Ihre Fragen. Er hört Ihnen zu und kann mit Ihnen auch Ihren (Wieder-)Eintritt klären bzw die leider notwendigen Formalitäten erledigen.

(* Sie können übrigens auch mit ständigem Wohnsitz außerhalb des  Bundeslandes Bremen im Kapitel 8 wieder in die Evangelische Kirche eintreten. Wir informieren dann die Landeskirche bzw. Gemeinde, zu der Sie gehören.)

Für einen Kircheneintritt (a) + (b) wäre es schön, wenn Sie folgende Unterlagen noch besitzen und mitbringen:

  • einen gültigen Personalausweis / Reisepass
  • Taufbescheinigung/-Urkunde bzw. verlässliche Angaben zu Taufort und Taufdatum **
  • Austrittsbescheinigung aus der früheren Kirche  ***

(**  und  ** *Falls diese Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, bitten wir Sie in unserem Gespräch verbindliche Angaben zum Verlust machen.)

Falls Sie "spontan" im Kapitel 8 zu den Öffnungszeiten für einen (Wieder-) Eintritt vorbeikommen möchten, klären Sie bitte vorher telefonisch (0421-33 78 220) oder per E-mail (kapitel8@kirche-bremen.de), ob Pastor Hans-Jürgen Jung gerade Zeit hat. Wir bieten Ihnen gern zeitnah einen Termin an.

Sie sind nicht getauft

und möchten zur evangelischen Kirche gehören. Wir freuen uns darüber!

Wir bitten  Sie ein Gespräch mit einer evangelischen Pastor:in in einer Ortsgemeinde der Bremischen Evangelischen Kirche zu vereinbaren zu der Sie gehören möchten (sog. "Personalgemeinde") oder in deren Bezirk Sie wohnen. Der oder die Pastor:in klärt mit Ihnen in einem oder mehreren Gesprächen die Möglichkeiten und gottesdienstlichen Abläufe, wie Sie als Jugendliche oder Erwachsene getauft und durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen und angehören können.

Mehr: Lebensereignis Taufe

 

 

Aufnahme durch die Taufe

Sie sind noch nicht getauft und älter als 14 Jahre (=religionsmündig)Dann werden Sie durch die Taufe im Taufgottesdienst einer evangelischen Kirchengemeinde aufgenommen und zum Mitglied der Kirche. Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Pastor / der Pastorin Ihrer zuständigen Kirchengemeinde an Ihrem Wohnort auf. Sie erfahren die für ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde hier

Mit der Pastor:in bzw. dem Gemeindebüro klären Sie die notwendigen Schritte (Termin für ein Gespräch und den Gottesdienst, Formalien)
Mehr: Lebensereignis Taufe