13. November 2024
12. November 2024
11. November 2024
Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit betont
Verfassungsgemäß ist der Präsident oder die Präsidentin ein theologischer Laie. Er oder sie ist Präsident des Kirchentages, also des Parlaments, und oberster Repräsentant der Bremischen Evangelischen Kirche. Der Präsident bzw. die Präsidentin ist ehrenamtlich tätig und gehört dem Vorstand des Kirchenausschusses an, gemeinsam mit dem/der Vizepräsident/in, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Der Präsident bzw. die Präsidentin leitet die Sitzungen des Kirchentages im Sinne der Kirchenverfassung und der Geschäftsordnung des Parlaments.
Präsidentin
Assistenz:
Evelyn Schultz
Die Amtsbezeichnung “Schriftführer” bezeichnet in der Verfassung der Bremischen Evangelischen Kirche den hauptamtlichen Theologen im Vorstand des Kirchenausschusses. Neben dem Schriftführer bzw. der Schriftführerin gibt es noch drei weitere Vorstandsmitglieder (Präsident/in, Vizepräsident/in, Schatzmeister/in), die alle keine Pastor/inn/en sein dürfen. Für das Schriftführeramt kommt jedoch nur ein Pastor oder eine Pastorin in Frage. Sie sollten in einer Gemeinde tätig sein, dies ist aber nicht verpflichtend. Als Schriftfüher gewählt ist, wer im Kirchenparlament die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Gegebenenfalls gibt es mehrere Wahlgänge.
Die Aufgaben des Schriftführers
Eines ist klar: Dies ist kein Bischofsamt. Laut Verfassung gilt die “Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit” der Gemeinden. D.h. gerade in Glaubensdingen hat der Schriftführer keine Weisungsbefugnis. Gleichwohl ist er der leitende Geistliche der BEK. “Der Schriftführer bearbeitet im Einvernehmen mit den übrigen theologischen Mitgliedern des Kirchenausschusses die theologischen Angelegenheiten” heißt es in der Geschäftsordnung des Kirchentages. Dazu zählen die Aufsicht über die theologische Ausbildung, der Vorsitz der Prüfungskommission oder die Ordination und die Einführung der Pastoren in ihr Amt. In der Öffentlichkeit tritt der Schriftführer auch als Repräsentant der BEK auf, wenn er Position zu aktuellen Fragen bezieht und auf wichtige Ereignisse in Kirche und Gesellschaft unmittelbar reagiert.
Schriftführer
Assistenz:
Monika Rieckhoff
Der Kirchenausschuss hat einen vierköpfigen Vorstand. Dem Vorstand des Kirchenausschusses gehören an:
Der Schriftführer oder die Schriftführerin muss ein/e Pastor/in sein, Präsident/in, Vizepräsident/in und Schatzmeister/in müssen Laien sein. Es hat Tradition in der Bremischen Evangelischen Kirche, Juristen in das Präsidentenamt zu wählen. Die theologischen Mitglieder des Kirchenausschusses bilden die Theologenkommission, zu deren Aufgaben es u.a. gehört, die Ausbildung des Pastor/innen-Nachwuchses zu koordinieren und theologische Angelegenheiten zu erörtern. Auf dem Bild (von links nach rechts): Schatzmeister Oliver Gampper, Präsidentin Edda Bosse, Schriftführer Pastor Dr. Bernd Kuschnerus und Vizepräsident Martin Franzius.
Präsidentin
Assistenz:
Evelyn Schultz
Schriftführer
Assistenz:
Monika Rieckhoff
Pastorin Ulrike Bänsch
stellvertr. Schriftführerin (Theologenkommission)
Steffen Pokorny
(Planungsausschuss)
Pastor Frank Mühring
(Theologenkommission)
Pastor Holger Westphal
(Senior, Theologenkommission)
Karin Kegel
(Personalausschuss)
(Stellvertreterin des Vizepräsidenten)
Andrea Stenner
(Aussch. für Aufg. der Gesamtk.)
Karin Dierks
(Rechts- und Verfassungsausschuss)
Andrea Kraft
(Finanzausschuss)
(Stellvertreterin des Schatzmeisters)
Thomas Röwekamp
ständiger Gast