21. November 2024
13. November 2024
12. November 2024
Die Grundlage für die Arbeit der Mitarbeitendenvertretungen (MAV) der Bremischen Evangelischen Kirche ist das Mitarbeitervertretungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
Die aktuelle Fassung ist hier online nachzulesen.
Die hauptamtlich tätigen Mitglieder jeder Kirchengemeinde und Institution wählen entsprechend ihrer Zahl entsprechend viele Mitglieder in ihre Mitarbeitendenvertretung.
Damit die Mitarbeitenden in der Bremischen Evangelischen Kirche angemessen informiert, beraten und unterstützt werden, schreibt das Mitarbeitervertretungsgesetz die Einrichtung einer Mitarbeitendenvertretung(MAV) zwingend vor.
So wird die Interessenvertretung für die Beschäftigten genannt, die außerhalb des Bereiches der Kirchen ,,Betriebs- oder Personalrat" heißt. Die Mitarbeiterschaft jeder Gemeinde oder Einrichtung wählt alle 4 Jahre aus ihren Reihen eine neue Mitarbeitendenvertretung. Diese ist besonders effektiv, wenn Kolleginnen aus den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern in ihr mitarbeiten.
Die Mitglieder der MAV werden für ihre Tätigkeit von der Arbeit freigestellt.
Die Mitarbeitendenvertretung unterstützt Euch bei der Wahrnehmung Eurer Rechte und begleitet Euch auf Wunsch zu dienstlichen Gesprächen.
Wir reden mit bei dem Arbeits-und Gesundheitsschutz.
In vielen Bereichen hat die MAV ein Mitbestimmungsrecht. Ohne Zustimmung der MAV wäre eine Vielzahl von Maßnahmen nicht wirksam.
Wir fördern das Miteinander von Arbeitgeber und Arbeitnehmern und leisten so einen wichtigen Beitrag zu einem guten Betriebsklima.
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