Jetzt das Recht auf Bildungszeit nutzen

Bildungszeit - Zeit für mich

Die Bildungszeit-Angebote der Bremischen Ev. Kirche finden Sie auf den Seiten des Bildungswerks und können diese direkt online buchen. Nehmen Sie Ihr Angebot auf Bildungszeit wahr - es lohnt sich!

 

Was ist Bildungszeit?
Im Jahr 2017 wurde aus dem bislang gebräuchlichen Begriff "Bildungsurlaub" im Land Bremen die "Bildungszeit". Nach dem Bildungszeit-Gesetz sind dies Veranstaltungen der politischen, allgemeinen oder beruflichen Weiterbildung. Eine Verordnung regelt die näheren Kriterien.
Unsere Bildungszeit-Veranstaltungen sind in Form und Dauer sehr vielfältig. Mehrtägige Bildungszeiten finden mit täglich mindestens viereinhalb, höchstens sechs Zeitstunden Seminarprogramm statt. Seminare in Bremen werden ohne Unterbringung durchgeführt, Seminare in auswärtigen Tagungsstätten schließen in der Regel Unterbringung und Verpflegung ein.

Wer kann teilnehmen?
Arbeitnehmer:innen in Bremen können eine Arbeitsfreistellung nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz beanspruchen, frühestens jedoch nach sechs Monaten Beschäftigung. Für Landesbeamte und Richter:innen bestehen entsprechende Regelungen. Außer Berufstätigen können, wenn nicht anders angegeben, auch Nichtberufstätige, z.B. Rentner:innen, Arbeitssuchende, Sozialhilfeberechtigte und Student:innen etc. teilnehmen. 

Wie viele Tage Bildungszeit stehen mir zu?
Nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer:innen, die regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeiten, innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Anspruch auf zehn Arbeitstage Freistellung für Bildungszeit - bei Fortzahlung von Lohn oder Gehalt und ohne Verringerung des Urlaubsanspruchs. Eine Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Bildungszeittagen über die zwei Jahre hinaus ist nicht möglich.

Welche Themen darf ich dabei wählen?
Das Evangelische Bildungswerk ist ein anerkannter Träger nach dem Bremer Weiterbildungsgesetz. Alle von uns als Bildungszeit gekennzeichneten Seminare begründen im Land Bremen einen Anspruch auf Arbeitsfreistellung. Bremen oder sich selbst besser kennenlernen, sich politisch weiterbilden, Kunst entdecken oder meditieren – für welche anerkannte Bildungsveranstaltung Sie sich entscheiden, ist allein Ihre Sache. Die Weiterbildung muss keinen Bezug zur Arbeit haben. Thematische oder inhaltliche Vorgaben kann und darf der Arbeitgeber nicht machen. 

Wer entscheidet über den Zeitpunkt?
Laut Gesetz richtet sich der Zeitpunkt der Bildungszeit nach den Wünschen des/der Beschäftigten. Diese:r muss seinen/ihren gewünschten Termin allerdings möglichst frühzeitig dem/der Arbeitgeber:in mitteilen, allerspätestens vier Wochen vor Beginn des Seminars. Die Inanspruchnahme von Bildungszeit zu dem beantragten Zeitpunkt kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder aus sozialen Gründen höherrangige Urlaubswünsche anderer Mitarbeitenden entgegenstehen. Das muss dem/der Beschäftigten aber so früh wie möglich - in der Regel innerhalb einer Woche nach Antragstellung - mitgeteilt werden.

Was kann ich tun, wenn es Schwierigkeiten gibt?
Das in Bremen gesetzlich verbriefte Recht auf Bildungszeit wird hier und da nicht respektiert. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Mitarbeitendenvertretung oder an uns. Auch die Rechtsberatung der Angestelltenkammer kann in vielen Fällen weiterhelfen.

Wie funktioniert die Anmeldung?
1. Sie suchen sich die Veranstaltung Ihrer Wahl aus. Dabei kann es ratsam sein, mit dem Arbeitgeber den passenden Zeitpunkt der Freistellung im Betrieb abzuklären.
2. Sie melden sich bei uns zu dem Seminar an. Als Arbeitnehmer:in bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz.
3. Mit dieser beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Bildungsfreistellung.
4. Am Ende des Bildungszeit-Seminars erhalten Sie von der Seminarleitung eine Teilnahmebestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Können Arbeitnehmer:innen aus anderen Bundesländern teilnehmen?
Der Anspruch auf Arbeitsfreistellung richtet sich nach der Gesetzeslage des jeweiligen Bundeslandes, in dem sich die Arbeitsstätte befindet. Ein Teil unserer Bildungszeit-Veranstaltungen ist auch nach den BZ- bzw. BU-Gesetzen anderer Bundesländer (insbesondere Niedersachsens) anerkennungsfähig. Arbeitnehmer:innen mit Arbeitsstätte in Niedersachsen sollten einen Antrag auf Anerkennung des Seminars rechtzeitig vor Seminarbeginn stellen. Wir helfen Ihnen gern dabei.

Die Bildungszeit-Angebote der Bremischen Evangelischen Kirche finden Sie übersichtlich an dieser Stelle. Allgemeine Infos zur Bremer Bildungszeit