Gemeindebeitritt

Unser Gemeindeverbund ist offen für Gläubige, Zweifler und auch für Menschen mit Neugier auf Jesus, Gott und die Kirche. Für den Weg in eine (neue) Kirchengemeinde braucht es Vertrauen in die Pastoren und das Gefühl, dass man von dem, was die Gemeinde und die Pastoren anbieten, angesprochen und berührt wird. Das können Sie erst ausprobieren und kennen lernen. Die Pastoren sind als Seelsorger Ihre ersten Ansprechpartner in der Gemeinde.

Rufen Sie einfach bei unserer Pastorin Sabine Kurth (für die Gemeinde Walle) oder bei Pastorin Sophia Fürst (für die Immanuel Gemeinde) an oder schreiben Sie ihnen eine E-Mail. Sie freuen sich über ein Gespräch und können Ihnen die Gemeinde vorstellen. Die Kirchengemeinde ist in Bremen frei wählbar und nicht von Ihrem Wohnort abhängig. Das bedeutet auch, wenn Sie als Kleinkind durch die Taufe in der Gemeinde Ihrer Eltern Mitglied wurden, können Sie sich mit Religionsmündigkeit eine andere Gemeinde aussuchen.

Zum Kirchenbeitritt benötigen wir Ihre Taufurkunde. Sollten Sie diese nicht haben, können Sie vielleicht den Ort und das Datum Ihrer Taufe nennen. In den Kirchenbüchern sind Sie damit auffindbar. Falls Sie einmal aus der Kirche in Deutschland ausgetreten sind, haben Sie vielleicht noch eine Austrittsbescheinigung. Wenn Sie nicht getauft sind, dann sprechen Sie mit Pastor oder Pastorin über Ihre Taufe. Denn Sie können mit Ihrer Taufe (einer durchaus gängigen Erwachsenentaufe) einer Gemeinde beitreten.

Mitglied sein

Wenn Sie Gemeindemitglied sind, können wir Ihre Kinder taufen, Ihre Ehe vor dem Altar schließen und im Todesfall, eine christliche Trauerfeier abhalten. Sie können unsere Angebote und Gottesdienste wahrnehmen. Wenn Sie mögen, können Sie sich ehrenamtlich bei verschiedenen Projekten und an verschiedenen Stellen engagieren.

Sie haben als Gemeindemitglied Mitwirkungsrechte, die aufgrund unterschiedlicher Gemeindeordnungen in der Immanuel und der Waller Gemeinde verschieden sind. Beiden ist gemein, dass Sie nach bestimmten Verfahrenswegen in den Gremien der Gemeinde mitwirken können. Das sind Konvent und Vorstand und die damit verbundenen Ausschüsse.
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