30. September 2024

Mit einem Vermächtnis Gutes tun für unsere Gemeinde

von unserem Bauherrn Hans von Cossel

Unsere Gemeinde benötigt jetzt und in Zukunft mehr private Unterstützung, um unsere vielfältigen Angebote aufrecht erhalten zu können. Neben Spenden, idealerweise für unsere Gemeinde, sind Vermächtnisse ein gutes Mittel um unserer Gemeinde im Rahmen eines Testaments etwas Gutes zu tun. Dabei geht es nicht um große Beträge, sondern um Vermögen, das zum Zeitpunkt des Todes nicht verbraucht wurde. Neben dem Partner, den Kindern oder der Verwandtschaft als Erben kann man auch einen fest bestimmten Teil eines Vermögens erbschaftssteuerfrei einer gemeinnützigen Organisation zuwenden. Die Erben sind dann verpflichtet, das Vermächtnis an die Gemeinde auszuzahlen.

Der Vorteil eines Vermächtnisses oder Legats ist es, dass der Erblasser am Lebensende das Vermögen selbst nicht mehr benötigt. Ein Vermächtnis ist der Höhe nach bestimmt (es kann ein kleinerer oder größerer Geldbetrag, ein Depot oder in sehr seltenen Fällen eine Immobilie sein). Es ist, soweit es für eine gemeinnützige Organisation wie ULF ist, erbschaftssteuerfrei. 

Das Vermächtnis kann in die Gemeindestiftung eingezahlt werden oder dem Gemeindehaushalt direkt zugute kommen. Soweit Fragen zu diesem Thema bestehen, kontaktieren Sie bitte Dr. Jan Noltenius, den ehemaligen Leiter der Kirchenkanzlei der BEK, per E-Mail: jnolten@gmx.de oder über das Gemeindebüro.

Hans von Cossel, Bauherr